Schleswig/Osterode. In Schleswig-Holstein werden Prüfungen im Einzelfall diskutiert. In Niedersachsen ermittelt in einem Fall bereits der Staatsschutz.
Nach Auffassung von Schleswig-Holsteins Generalstaatsanwaltschaft kann das öffentliche Verwenden des „Z“-Symbols den Anfangsverdacht für eine Straftat begründen. Dafür müsse eine solche Meinungsäußerung eine Zustimmung zur russischen Invasion in die Ukraine darstellen, teilte eine Sprecherin der Behörde am Donnerstag mit. Notwendig seien Prüfungen im Einzelfall. Die Polizei soll bei Erkenntnisse über einen möglichen strafrechtlich relevanten Bezug dies dokumentieren und an die Staatsanwaltschaft weiterleiten.
Zuvor hatte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) Konsequenzen beim öffentlichen Verwenden des „Z“-Symbols angekündigt. Der lateinische Buchstabe wird von Befürwortern des Kriegs in der Ukraine genutzt. Seit dem russischen Einmarsch in die Ukraine ist auf Panzern und Uniformen der Russen häufig ein weißes „Z“ zu sehen. Es ist steht für „Za Pobedu“ - „Für den Sieg“. Das Symbol wird auch außerhalb des Kriegsgebietes auf Gebäuden, an Autos und auf Kleidung sowie in sozialen Medien gezeigt.
Hauswände im Harz mit „Z“-Symbol beschmiert
In Niedersachsen hat das Niedersächsische Innenministerium bereits strafrechtliche Konsequenzen für die öffentliche Verwendung und Verbreitung des „Z“-Symbols an gekündigt. Zurzeit ermittelt der Staatsschutz, weil Unbekannte im Landkreis Göttingen zwei Hauswände mit einem „Z“-Symbol beschmiert haben. Wie die Polizei am Donnerstag mitteilte, sei es in der Nacht auf Mittwoch an die Fassaden in Osterode gemalt worden. Der Staatsschutz ermittelt den Angaben nach nun wegen Sachbeschädigung und des Anfangsverdachts der Belohnung und Billigung von Straftaten wie etwa Angriffskriegen.