Wenn in Spanien am Mittwoch gestreikt wird, könnte es schon schwierig werden, dort überhaupt hinzukommen. Lufthansa streicht etliche Flüge.
Berlin. Der Generalstreik in Spanien und Portugal am Mittwoch trifft auch deutsche Urlauber. Sie müssen mit geänderten Flugzeiten und Annullierungen rechnen. So streicht Lufthansa insgesamt 18 Verbindungen von und nach Spanien. Dabei handelt es sich um Flüge zwischen Hamburg, Frankfurt, Düsseldorf, Berlin oder München und Madrid, Barcelona, Bilbao oder Valencia. Darauf weist eine Sprecherin der Lufthansa hin. Passagiere auf den betroffenen Flügen können kostenlos umbuchen oder stornieren.
Verbindungen zwischen Deutschland und Portugal seien bislang nicht betroffen, so die Lufthansa-Sprecherin. Sie rät Kunden jedoch, sich kurz vor dem Flug auf der Webseite über den aktuellen Stand zu informieren. Generell gelte: „Passagiere sollten sich am Mittwoch auf Unregelmäßigkeiten einstellen“.
Auch bei den größten deutschen Reiseveranstaltern sind Flüge vom Streik betroffen. Bei Tui gebe es zurzeit noch keine Pläne, Verbindungen komplett zu streichen – allerdings müsse der Veranstalter einige Flüge zusammenlegen, sagt die Tui-Sprecherin Anja Braun. Auf insgesamt 159 Flügen von und nach Spanien und Portugal sind am Mittwoch Tui-Kunden gebucht. Das Gros der Urlauber fliegt mit der eigenen Airline des Veranstalters – insbesondere zu Zielen auf den Kanarischen Inseln, aber auch nach Mallorca und nach Faro im Süden Portugals.
Drei Flüge nach Faro legt TuiFly am Mittwoch zusammen. Alle Passagiere auf den Flügen von Düsseldorf, Hannover und Frankfurt reisen nun gemeinsam ab Frankfurt. „Die Gäste werden von Tui nach Frankfurt gebracht“, so Braun. Die TuiFly-Flüge nach Spanien sollen wie geplant abheben – Verzögerungen seien aber wahrscheinlich.
Die Urlauber auf den Kreuzfahrtschiffen von Tui haben Glück: Sie sind momentan auf Routen nach Dubai und in die Karibik unterwegs und deshalb nicht vom Streik betroffen. Darauf weist Friederike Grönemeyer von Tui Cruises in Hamburg hin.
Bei Thomas Cook seien rund 1500 Gäste vom Streik betroffen. „Wir richten uns jetzt danach, was die Airlines machen“, sagt Nina Kreke, Sprecherin des Veranstalters. Air Berlin zum Beispiel werde Flüge vorverlegen. Falls den Gästen das neue Abreisedatum nicht passt, können sie umbuchen.
Reiserechtlich haben Kunden nach einem annullierten Flug Anspruch auf einen Platz in der nächsten infrage kommenden Maschine. Darauf weist der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover hin. Ein Recht auf die Entschädigungszahlung nach EU-Fluggastrechteverordnung haben die Betroffenen aber nicht: Ein Streik gelte generell als höhere Gewalt, darauf könne sich die Fluggesellschaft in der Regel berufen, erläutert Degott.
Wer wegen des annullierten Flugs sein Hotel nicht erreicht und entsprechend dort nicht übernachten kann, muss gut verhandeln: Generell ergibt sich aus dem Streik kein Recht für den Kunden, das Hotel kostenlos zu stornieren. Bei Pauschalurlauben sieht es anders aus: Kann der Kunde die Reise wegen der Annullierung nicht rechtzeitig antreten, hat er Anspruch auf eine Minderung des Reisepreises gegenüber dem Veranstalter. Sind mehr als 40 bis 50 Prozent der gesamten Reise beeinträchtigt, kann er von dem bereits gebuchten Urlaub sogar kostenlos zurücktreten.