Künftig keine Hotelsterne mehr für die MS "Deutschland": Das Landgericht Berlin hat dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) untersagt, das ZDF-"Traumschiff" erneut mit "Fünf Sterne Superior" zu klassifizieren. Dies gilt zumindest so lange, wie es keine speziellen Dehoga-Bewertungskriterien für Kreuzfahrtschiffe gibt, heißt es in dem Urteil (Az.: 16 O 479/08).
Das Schiff der Peter Deilmann Reederei hat die Auszeichnung im April 2005 erhalten und durfte sich als einziges Kreuzfahrtschiff überhaupt mit Hotelsternen schmücken. Dagegen hatte die Reederei Hapag-Lloyd Kreuzfahrten aus Hamburg geklagt.
Der Hotelverband in Berlin plant nach Angaben seines Hauptgeschäftsführers Markus Luthe, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen. Die Deilmann-Reederei in Neustadt/Holstein wies darauf hin, dass die Bewertung "Fünf Sterne Superior" dem Schiff durch das Urteil nicht aberkannt worden ist. Der auf Widerruf abzielende Teil der Klage sei vom Landgericht abgewiesen worden. Gültig ist die zuletzt erteilte Klassifizierung des Schiffes bis zum Jahr 2012. Das Landgericht hält die Zertifizierung unter anderem deshalb für unzulässig, weil die Hotelbranche keine Sterne an Schiffe vergibt, die nicht unter deutscher Flagge fahren. So werde nicht das gesamte zugängliche Schiffsangebot abgedeckt. Unter ausländischer Flagge fahren zum Beispiel die Schiffe von Marktführer Aida Cruises, die in Italien registriert sind. Bei Hapag-Lloyd Kreuzfahrten ist es die Flagge der Bahamas.
Außerdem stelle der Kriterienkatalog "keinen geeigneten Maßstab für die Bewertung von Kreuzfahrtschiffen dar", urteilte das Gericht. Hotelgarage oder Konferenzbereich seien an Bord eines Schiffes bedeutungslos. Andere Gesichtspunkte wie der Lärm der Motoren, die für Seereisende wichtig sein könnten, würden dagegen nicht erfasst. Darüber hinaus seien die Kabinen der "Deutschland" nicht so groß, wie es von Hotels der Kategorie "Fünf Sterne Superior" an Land gefordert wird. Die Auszeichnung wecke Erwartungen, die "die 'Deutschland' nicht erfüllt", befanden die Richter der Zivilkammer.
Schon einmal hat sich ein Gericht mit einer Beurteilung des "Traumschiffs" befasst. 1998 untersagte das Landgericht Hamburg dem Berlitz-Verlag, das Schiff in seinem Kreuzfahrtenführer mit "Vier-Sterne-plus" zu bewerten. Damals hatte die Deilmann-Reederei geklagt, weil sie eine bessere Beurteilung für angemessen hielt. Die deutsche Ausgabe des Berlitz-Führers wurde eingestampft. Das von Kreuzfahrtexperte Douglas Ward jährlich neu aufgelegte Buch kommt seitdem nur noch auf Englisch in den Handel.