Kiel/Stormarn. Präsidium des SHFV beschließt mehrere Maßnahmen. Schiedsrichterpauschalen werden zurücküberwiesen und auf Sanktionen wird verzichtet.

Das Präsidium des Schleswig-Holsteinischen Fußballverbandes (SHFV) hat im Zusammenhang mit der Coronakrise mehrere Maßnahmen zur wirtschaftlichen Entlastung von Vereinen beschlossen. So überweist der Landesverband die im Februar von den Clubs eingezogenen Schiedsrichterpauschalen für die Rückrunde der Serie 2019/2020 zurück. Im regelmäßigen Spielbetrieb landet das Geld halbjährig auf einem Konto, von dem die Aufwandsentschädigungen für Einsätze der Schiedsrichter von den Kreisligen bis zur Oberliga gezahlt werden. Etwaige Überschüsse werden nach Ablauf der Saison wieder an die Vereine ausgeschüttet.

Neuregelung tritt erst mit Beginn der Serie 2021/22 in Kraft

Da der komplette Spielbetrieb in Schleswig-Holstein vorerst bis zum 19. April ruht, fallen derzeit jedoch keine Kosten für Schiedsrichtereinsätze an. Somit fließen etwa 204.000 Euro an die Vereine zurück. Sobald der Spielbetrieb wieder anläuft, werden die Schiedsrichterpauschalen aber erneut abgefordert.

Auch die durch einen Präsidiumsbeschluss vom 25. November 2017 vorgesehene Steigerung der Nenngelder und Spielabgaben um jeweils zwei Prozent, die zur Saison 2020/2021 in Kraft getreten wäre, wird vorerst ausgesetzt. Die entsprechende Neuregelung tritt somit erst mit Beginn der Serie 2021/22 in Kraft.

Präsident weiß, dass die Maßnahmen nicht alle Probleme lösen

Außerdem werden die Sanktionen bei Zahlungsrückständen von Vereinen gegenüber dem Verband gelockert. Gemäß Paragraf 67 der Satzung des SHFV können das geschäftsführende Präsidium beziehungsweise der zuständige geschäftsführende Kreisvorstand gegen säumige Mitgliedsvereine Strafen verhängen, die im schlimmsten Fall bis zu einer Streichung der am höchsten spielenden Frauen- oder Herrenmannschaft des Vereins reichen. Bisher galt dies in erster Linie für Clubs, die bis zum 31. März entstandene Rückstände nicht bis zum 31. Mai beglichen hatten. Von einem derartigen Prozedere sieht der SHFV zum Beginn der Spielzeit 2020/2021 ab.

SHFV-Präsident Uwe Döring: „Uns ist bewusst, dass diese Maßnahmen nicht alle gegenwärtigen Probleme lösen. Damit wollen wir aber einen kleinen Beitrag dazu leisten, dass unsere Vereine nicht stärker belastet werden, als sie es durch die Coronakrise ohnehin schon sind.“