Reinbek. Kreis hat Standorte des Rettungsdienste in Stormarn prüfen lassen. Gutachter will Außenstelle in Neuschönningstedt schließen.
Im Kreis Stormarn sollen die Rettungswachen bedarfsgerecht und wirtschaftlich aufgestellt werden. Die Verteilung der Standorte und die Ausstattung der Wachen beruht auf einer Untersuchung aus dem Jahr 1996 und ist nicht mehr zeitgemäß. Der Kreis hat deshalb die zeitlich räumlichen Erreichbarkeiten und die Standorte der Rettungsdienste im Rahmen eines Sachverständigengutachtens überprüfen lassen. Die Ergebnisse sind jetzt dem Sozial- und Gesundheitsausschuss des Kreises vorgestellt worden. Unter anderem soll über kurz oder lang die Reinbeker Außenstelle in Neuschönningstedt (Birkenweg 3) weichen.
Der Standort Neuschönningstedt ist historisch gewachsen. Zwischenzeitlich sind neue Wohn- und Gewerbesiedlungen entstanden und es sind Umorganisationen bei den Trägern des Rettungsdienstes erfolgt, die eine Überprüfung der 12-Minuten-Erreichbarkeit und ein neues Konzept erforderlich machen.
Gutachten empfiehlt DRK-Wache in Reinbek aufzugeben
Das mit dem Gutachten beauftragte Unternehmen Forplan GmbH stellt fest, dass der Bereich Reinbek-Glinde-Oststeinbek-Wentorf einen „aufkommenstarken Teilraum des Kreisgebietes“ darstellt und dieser Bereich von der Rettungswache am St.-Adolf-Stift mit ausreichend Fahrzeugen und Personal auszustatten ist.
Baulich bedingt könne nicht die gesamte Rettungsmittelvorhaltung für den Südkreis an der Rettungswache Reinbek eingestellt werden. Teile sollen in einer Außenstelle stationiert werden. Aktuell verfügt die Rettungswache mit Stemwarde und Neuschönningstedt über zwei Außenstellen. Das Gutachten empfiehlt jetzt, „den bestehenden Standort der DRK-Wache in Neuschönningstedt aufzugeben“.
Einsätze im häuslichen Bereich machen etwa 60 Prozent aus
Annett Zander, die Geschäftsführerin des Rettungsdienst-Verbund im Kreis, sagt: „Die Neuschönningstedter Wache gilt als nicht bedarfsgerecht, und das schon immer. Vom Standort her wäre sie nicht unbedingt erforderlich gewesen.“ Wie Andreas Rehberg, in der Kreisverwaltung zuständig für die Gefahrenabwehr, erklärt, gebe es dazu mehrere Hintergründe. Zum einen die Lage der Wache: „Durch die Lage in einer Tempo-30-Zone auch mit einem benachbarten Kindergarten wird die Anfahrt verzögert“, erklärt er. „Und wir kämpfen hier im Bereich der Rettungsfristen um jede Minute.“ Die Nähe zur K 80 und zur A 24 habe hingegen keinen zusätzlichen Nutzen. Die meisten Menschen brauchen den Rettungsdienst eher am Bett als auf der Schnellstraße. Die Einsätze im häuslichen Bereich machen etwa 60 Prozent aus, die auf der Autobahn bewegen sich im einstelligen Prozentbereich.
Für die Bevölkerung bedeute eine Schließung in Neuschönningstedt keine Verschlechterung der Versorgung, betont Rehberg. „Die vom Gutachter vorgeschlagene Verteilung der Wachen und Außenstellen führt für sehr viele Bewohner im Kreisgebiet zu Verbesserungen der Versorgungssituation.“ Die Außenstelle in Neuschönningstedt ist 24 Stunden täglich mit der Besatzung eines Fahrzeugs besetzt. Das Fahrzeug werde auf eine der anderen beiden Wachen übertragen.
Standort Reingeld wird zur eigenen Rettungswache
Nicht nur die Aufgaben der Neuschönningstedter Außenstelle sollen auf lange Sicht verlagert werden. Aktuell hält der Kreis als Träger des Rettungsdienstes fünf Rettungswachen und vier Außenstellen vor. Betrieben werden diese über einen Vertrag mit der RDS gGmbH und dem Rettungsdienst-Verbund Stormarn GmbH. Der Rettungsdienst-Verbund arbeitet mit dem Deutschen Roten Kreuz und dem Arbeiter-Samariter-Bund zusammen.
Folgt die Politik dem Gutachter, wird auf lange Sicht an den Rettungswachen Reinfeld, Bad Oldesloe, Bargteheide, Ahrensburg, Trittau und Reinbek festgehalten. Somit würde die Außenstelle in Neuschönningstedt verlagert, der Standort in Reinfeld zur eigenen Rettungswache sowie die Wache im Versorgungsbereich Kayhude entfallen. Die Aufgaben der Wache Kayhude würden aus zwei Wachen des Kreises Segeberg und der Wache Bargteheide aufgefangen.
"Es verliert kein Mitarbeiter seinen Arbeitsplatz"
Für die bedarfsgerechte Umsetzung müssten zudem Wachen ertüchtigt und neue erbaut werden. Die Wache in Bargteheide sei etwa nur ein Provisorium. Zudem gibt es bauliche Bedarfe im Bereich Barsbüttel/Stemwarde sowie in Trittau. Mit Gemeinden, dem Rettungsdienst-Verbund, dem ASB und dem DRK laufen Abstimmungen. „Das wird uns bestimmt die nächsten drei bis fünf Jahre beschäftigen“, so Rehberg. Deshalb seien Schließungen, etwa in Neuschönningstedt, noch nicht abzusehen. Annett Zander vom Rettungsdienst-Verbund erklärt: „Es verliert kein Mitarbeiter seinen Arbeitsplatz.“ Stellen sollen vielmehr verlagert werden.
Zander befürwortet das Gutachten, es sei eine Grundlage, um die Versorgung im Kreis weiter zu sichern und gute Arbeitsbedingungen zu schaffen. Der Leiter der Neuschönningstedter Wache Andreas Kottke wollte sich auf Anfrage unserer Redaktion nicht äußern. Heinrich Dierking, Reinbeker Kreistagsabgeordneter und Vorsitzender der Wählergemeinschaft Forum 21, hält ein Standortgutachten grundsätzlich für richtig. „Aber mit dem Ergebnis bin ich überhaupt nicht einverstanden“, so Dierking über die Pläne für die Neuschönningstedter Wache. Dass die Wegzeitentfernungen aus dem Kreis Herzogtum Lauenburg als Grundlage für Berechnungen genommen worden seien, hält er für falsch.
Entwicklung der Bevölkerung in Reinbek nicht richtig berücksichtigt
„Das Lauenburgische ist eher ländlich geprägt“, meint Dierking. Gerade in der Achse um die Möllner Landstraße, die Kreisstraße 80 und die Sachsenwaldstraße komme es zu massig Verkehr und zu Staus. „Dass der Rettungsdienst den Krabbenkamp oder Ohe aus Stemwarde in einer bestimmten Zeit erreicht, wage ich zu bezweifeln“, sagt Dierking. Er sei zwar offen für einen anderen Standort in der Region, aber Stemwarde liege zu weit außerhalb. Die Entwicklung der Bevölkerung in Reinbek und Umgebung habe der Gutachter nicht richtig berücksichtigt.
Beschlossen ist noch nichts, die Politik hat Beratungsbedarf angemeldet und die Entscheidung auf ihre nächste Sitzung im Juni vertagt. Andreas Rehberg weist darauf hin, dass erst dann die genaue Standortsuche und Festlegung beginnen kann: „In diesem Rahmen werden die Hinweise zu den Standorten in jedem Fall Berücksichtigung finden. Auch sind vertragliche Vereinbarungen mit Nachbarkreisen in Verhandlungen anzupassen.“