Oststeinbek. Oststeinbek. Stormarn beruft sich auf den Datenschutz. Welchen Sinn haben Flächennutzungspläne ohne die Angabe von Müllkippen?
Die Lage 15 alter Müllkippen haben 1986 die damaligen Oststeinbeker Grünen gemeinsam mit den Kreisbehörden und dem Wasserwerk Glinde zusammengetragen und auf einer Karte vermerkt. Für den neuen Landschaftsplan wollte Jochen Bloch, Sprecher der BUND-Ortsgruppe Glinde/Oststeinbek, diesen Plan mithilfe des Kreises Stormarn aktualisieren.
Kreis fordert: Aufstellung vernichten
Doch aus dem Fachdienst Abfall, Boden- und Grundwasserschutz erhielt er nur die rüde Antwort, er dürfe eine solche Aufstellung gar nicht führen. Mehr noch: Er müsse die alte sogar vernichten, erst recht, wenn sie fehlerhaft sei.
Denn die Rechtslage habe sich erheblich verändert. Begründung: Datenschutz für Alt-Deponien. Der greift allerdings eher bei personenbezogenen Daten.
Planer wendet sich an Kiel
Dr. Florian Liedl, Geschäftsführer der beauftragten Planungsgesellschaft Alse, bestätigt, dass er die Informationen über einstige Müllkippen ebenfalls nicht von der Kreisverwaltung erhalten habe. Er hat sich daher schon an das Umweltministerium in Kiel gewandt.
Gemeinsam arbeite man nun an einem Kompromiss. Denkbar seien etwa Warnsymbole auf der Karte, bei denen sich Verwaltung oder Politik bei Planungsbedarf dann an den Kreis wenden müssten.
Nabu: Was hat Stormarn zu verbergen?
Bei Jochen Bloch trifft die Reaktion der Kreisverwaltung auf Unverständnis: Er sieht die Gefahr, dass sowohl der Landschaftsplan als auch der Flächennutzungsplan auf diese Weise verfälscht werden. „Bürger und Politik sollten doch mit einem Blick auf den Plan erkennen könne, ob ein Areal zur Bebauung geeignet ist, oder ob man es besser nicht anfässt.“
Er hat den Verdacht, dass sich der Kreis Stormarn vor Schadenersatzforderungen von Immobilienbesitzern fürchtet, falls ihr Grundstück an Wert verliert.
Aktualisierung sollte Kosten vermeiden
„Ich frage mich nur, wie der Angestellte vom Kreis darauf kommt, dass unsere Aufstellung fehlerhaft sei“, sagt er. „Er kennt sie doch gar nicht. Und ob die alten Müllkippen mittlerweile vielleicht saniert worden sind oder ob es sich gar um Sonderabfälle handelt, hätte ich doch gern mit ihm geklärt, um die Karte zu aktualisieren.“
Hohe Kosten zu vermeiden, sei doch gerade der Sinn eines aktualisierten Plans: „Am Birkenhain beispielsweise wurde eine alte Müllkippe besiedelt: Dort wurde bei den Bewohnern im Keller das Methangas abgefackelt“, erzählt er. In Barsbüttel mussten Bewohner von einer gefährlichen Alt-Deponie gar umgesiedelt und ihre Häuser abgerissen werden.
Kreisumweltausschuss befasst sich
Jochen Bloch hat sich jetzt an den Umweltausschuss des Kreises Stormarn gewandt. Dort steht nun für die nächste Sitzung am Dienstag, 7. November, 18.15 Uhr, ein Bericht des zuständigen Fachdienstleiters Dr. Dietrich Peters auf der Tagesordnung. Thema: Die rechtlichen Rahmenbedingungen.
Jana Ohlhoff, Sprecherin des Umweltministeriums in Kiel, stellt klar: „Die Übermittlung von Informationen aus den Boden- und Altlastenkatastern, die von den unteren Bodenschutzbehörden geführt werden, unterliegt den Vorschriften des Landesbodenschutz- und des Datenschutzgesetzes."
„Daten können übermittelt werden"
Und: „Die Daten können auf Ersuchen an andere Behörden und auch Gemeinden übermittelt werden, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist.“
Für Privatpersonen gelte das Informationszugangsgesetz. Was das im Einzelnen bedeutet, vermag sie erst am Montag zu erläutern.
Stecken andere Gründe dahinter?
Die Kreisverwaltung in Bad Oldesloe mochte sich gestern bis Redaktionsschluss nicht offiziell äußern, ob Kommunen aus Gründen des Datenschutzes Informationen zu Altlasten in ihrem Gebiet künftig verweigert werden. Zumal wenn diese Daten lediglich als Flächen in einer Karte erscheinen – ohne die Namen oder andere personenbezogene Daten.