Glinde. Glinde. In den vergangenenn vier Monaten hat Glindes Polizei 140 Parkrempler festgestellt. Unfallflucht kann den Führerschein kosten.

Knifflige Verkehrssituationen begegnen uns jeden Tag im Straßenverkehr. „Wie war das noch einmal?“, fragen wir uns manchmal, wenn wir hinter dem Steuer sitzen. Oder wir sagen uns: „Das muss ich doch mal googeln.“ Denn die Fahrschulzeit ist bei vielen von uns schon ein bisschen her. So viele Kreisel gab es damals noch nicht und: Hatte sich da nicht noch irgendetwas geändert? Wir haben uns ein paar Situationen, die uns in der Stadt aufgefallen sind, herausgepickt. Und dazu haben wir Polizeihauptkommissar Andreas Appel, Chef der Glinder Polizeistation, um Rat gefragt. Er erklärt’s.

140 Autofahrer begehen Fahrerflucht

140-mal musste die Glinder Polizei seit Anfang April Anzeigen wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort aufnehmen. 58 Unfälle passierten in Glinde, 34 in Oststeinbek und 48 in Hamburg, Reinbek und Barsbüttel. „Überwiegend ging es dabei um sogenannte Parkrempler“, berichtet An­dreas Appel und stellt fest: „Das ist viel.“

15 Fälle haben sich allein auf dem Parkplatz am Mühlencenter zugetragen, zwölf auf dem Parkplatz am Glinder Markt. Als Ursache für die vielen Unfälle macht er neben der Fülle auf diesen Parkplätzen zu bestimmten Stoßzeiten (Wochenmarkt oder Wochenendeinkauf) auch die engen Parkflächen aus. Er hofft, dass sich diese Anzahl jetzt, wo die Stellflächen breiter markiert wurden, verringert.

Zeugen beobachten 15 Parkrempler

Abgesehen von der reinen Zahl der Rempler, ist jeder Unfallverursacher verpflichtet, vor Ort zu bleiben – auch wenn im angefahrenen Auto niemand anzutreffen ist. 15 Fälle wurden von Zeugen beobachtet, sodass Tatverdächtige festgestellt wurden. „Offenbar steigen viele Fahrer aus, besehen sich den Schaden und fahren davon, wenn niemand zu sehen ist“, fasst er die häufigsten Beobachtungen zusammen. „Doch auch wenn es nur einen Kratzer gibt: Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt“, warnt er. „Es geht um eine Straftat. Sie wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren und einer Geldbuße, die durchaus einem Monatsgehalt entsprechen kann, geahndet. Ein Kratzer kann sogar den Führerschein kosten.“ Ein Laie könne heute kaum beurteilen, wie hoch der verursachte Schaden tatsächlich ausfällt. Daher sollte der Verursacher lieber warten. „Wie lange, darüber gehen die Meinungen in der Rechtsprechung auseinander“, räumt Appel ein. Er empfiehlt, mindestens 30 Minuten zu warten. Oder sich direkt an die nächste Polizeiwache zu wenden. „Dann ist der Autofahrer auf der sicheren Seite“, sagt Appel. „Er begeht dann keine Straftat mehr.“

Mögliche Zeugen fordert er auf, umgehend die Polizei zu informieren oder sich schnell das Kennzeichen zu notieren und das Äußere des Fahrers oder auch der Fahrerin zu merken, um ihn oder sie beschreiben zu können.

Ansonsten hat Appel noch einen ganz praktischen Tipp: „Am besten beim Ausparken die Musik leiser drehen, damit man auch hört, wenn man irgendwo anstößt.“