Oststeinbek. Spannend wurde es an Donnerstag im Amtsgericht Reinbek: Rechtspflegerin Nicole Linderkamp eröffnete den vierten Zwangsversteigerungstermin für den ehemaligen Gasthof Andermahr.

Nach fast zwei Jahren fanden sich schließlich doch drei Bietinteressenten.

Drei Versteigerungstermine waren seit Dezember 2007 verstrichen. Doch bisher waren alle gescheitert – es gab nur ein einziges Gebot und niemandem wurde für das 965 Quadratmeter große Restaurant mit Saalbetrieb der Zuschlag erteilt.

Bitter für die Sparkasse Holstein, die Hauptgläubigerin des ehemaligen Eigentümers: Das aktuelle Gebot liegt mit 361.000 Euro noch 4000 Euro unter dem ersten einer Oststeinbekerin. Damals hatte die Sparkasse jedoch mehr erwartet und die Interessentin mit 529.000 Euro überboten. Linderkamp musste diesem Gebot den Zuschlag verweigern, weil die Sparkasse ja auch als Gläubiger auftrat.

Dass jetzt plötzlich gleich mehrere Interessenten auftauchten, hatte auch die Rechtspflegerin nicht geahnt: „Das lässt sich bei einer Zwangsvollstreckung aber nie voraussehen“, sagte sie. Einer der Interessenten wollte das Objekt an der Möllner Landstraße abreißen lassen und neu bauen. Ein Reinbeker, der ein Restaurant mit Hotel eröffnen wollte, reichte das erste Gebot ein: 150.000 Euro. Damit erhoffte er sich nicht etwa den Zuschlag, sondern ein niedrigeres Mindestgebot für einen weiteren Termin.

Doch er hatte nicht mit dem Lohbrügger Ehepaar gerechnet: Als Linderkamp um 10.21 Uhr die Versteigerung schließen wollte, kam die Ehefrau zu ihr, um 361.000 Euro zu bieten – das war die Hälfte des angesetzten Verkehrswertes von 722.000 Euro und somit das Mindestangebot. Linderkamp erteilte ihr den Zuschlag und gratulierte.

Das Ehepaar möchte vorerst namentlich nicht genannt werden, verriet aber schon erste Pläne: „Wir wollen erst mal alles renovieren lassen. Das Restaurant wollen wir erhalten. Bei dem Saal wissen wir noch nicht, ob er sich für eine Bowlingbahn oder andere sportliche Aktivitäten eignet. Die Wohnung im Obergeschoss werden wir vermutlich als Ferienappartement vermieten.“

Neben dem Gebot müssen die neuen Eigentümer noch Zuschlags- und Grundbuchgebühren sowie Grunderwerbssteuer und Zinsen aufbringen. In acht Wochen wird der Erlös verteilt: Gerichtskosten und die Verpflichtungen gegenüber der Gemeinde Oststeinbek werden zuerst beglichen, dann folgen die Gläubiger.