Lübeck/Hamberge. Zum Unfallzeitpunkt hatte der Angeklagte etwa 2,23 Promille. Die Bilder des zerstörten Smarts zu sehen, war für die Angehörigen schwer.

Es sind die Fotos des komplett zerstörten Autos seiner Tochter, die den Vater die Fassung verlieren lassen. Wo sein geliebtes Mädchen bis kurz vor dem Tod saß, sind nichts als Trümmer zu erkennen. Nur die Handtasche liegt noch auf dem Beifahrersitz. Das ist zu viel für Halis Boyraz. Zweimal verlässt er den Raum, während Gutachter Ansgar Wahmhoff die Bilder des Unfalls an die Wand wirft. „Das hat alles wieder aufgewühlt“, sagt er später. Auch Bruder Tuncay Abaci kann den Anblick nicht ertragen, sieht stattdessen auf seine Hände.

Im Fall der getöteten Gülhan Abaci, Nichte des Hamburger Bürgerschaftsabgeordneten Kazim Abaci, wurde der Prozess gegen Niels K. am Donnerstag vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Lübeck fortgesetzt. Der heute 35-Jährige muss sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten, weil er den Smart der Verstorbenen am 24. April 2018 unter Alkoholeinfluss, ohne gültigen Führerschein und mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit auf der A1 bei Hamberge gerammt haben soll. Die 30-Jährige starb an den Folgen des Unfalls.

Schuldunfähigkeit nach Paragraf 20 des Strafgesetzbuches liegt nicht vor

Medizinische und technische Gutachter wurden am Donnerstag angehört. „Eine Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen nach Paragraf 20 des Strafgesetzbuches liegt nicht vor“, lautete die Einschätzung von Psychiaterin Dr. Mariana Wahdany. Mögliche Tendenzen zu Persönlichkeitsstörungen konnte sie aber nicht ausschließen. Zudem lag zum Tatzeitpunkt eine Suchterkrankung vor: Ein missbräuchlicher Gebrauch oder eine Abhängigkeit von Kokain sowie eine Abhängigkeit von Alkohol. Es steht die Frage nach einer verminderten Schuldfähigkeit im Raum. Zur Intoxikation zum Unfallzeitpunkt äußerte sich auch Rechtsmedizinerin Dr. Juliane Wolf. Kokain konsumierte Niels K. am Unfallabend wohl nicht, es wurden nur geringe Mengen an Abbauprodukten gefunden. „Das passt zur Aussage des Angeklagten, ein paar Tage zuvor zuletzt konsumiert zu haben.“

Auf Grundlage der Blutuntersuchung hatte der Angeklagte zum Unfallzeitpunkt etwa 2,23 Promille. Im Blut wurde auch das Schmerzmittel Metamizol gefunden, das die Wirkung von Alkohol verstärken kann. Der Angeklagte sei laut der Zeugen am Tatort nicht durch Torkeln oder Lallen aufgefallen, einzig der Bericht eines Zeugen, demzufolge Niels K. Schlangenlinien gefahren sein soll, deutet auf Koordinationsstörungen hin. „Eine Minderung der Steuerungsfähigkeit wegen der Intoxikation ist nicht auszuschließen“, lautete das Ergebnis von Wahdany.

Autos fuhren wohl hintereinander

Die technischen Gutachter bestätigten im Wesentlichen den in der Anklage beschriebenen Unfallhergang. Dipl.-Ing. Martin Hitzemann untersuchte eine Rückleuchte des Smart und kam zu dem Ergebnis, dass diese zum Unfallzeitpunkt in Funktion gewesen sei, was Einfluss auf die Frage hat, wie gut Niels K. das vor ihm fahrende Auto gesehen haben kann. Laut Wahmhoff fuhren wohl beide Autos auf der mittleren Spur.

Der von der Verteidigung beauftragte Dipl.-Ing. Gundolf Himbert betonte auf Grundlage von Spuren auf den Unfallfotos, es könne nicht ausgeschlossen werden, dass der Smart kurz vor dem Unfall einen Fahrstreifenwechsel vorgenommen hat. Doch Richterin Katharina Asbeck hatte Schwierigkeiten, das nachzuvollziehen. Der Prozess wird am 16. Dezember fortgesetzt.