Bargteheide. Der Angeklagte hatte die falschen Banknoten aus einer Pokerrunde. Kassierein bemerkte jedoch, dass es sich um Spielgeld handelt.
Weil er bei Penny mit zwei falschen Zehn-Euro-Scheinen bezahlen wollte, musste sich ein Bargteheider jetzt vor dem Amtsgericht in Ahrensburg verantworten. Die Banknoten hatte Wolfgang H. (Name geändert) bei einer Pokerrunde bekommen.
In der Verhandlung räumte H. ein, dass er der Kassiererin am Morgen des 20. Juni 2020 die Scheine überreichte, um damit seinen Einkauf zu bezahlen. Allerdings, so beteuerte er, sei das ein Versehen gewesen. „Ich war völlig besoffen, hatte bestimmt vier Promille“, sagte Wolfgang H., der sich selbst als Trinker bezeichnet.
Vorfall sei ein Versehen gewesen, sagt der Angeklagte
In den Stunden zuvor war er in einem Haus am Traberstieg in Bargteheide, spielte Karten und kippte Wodka und Bier in sich hinein. Dort kam er auch zu den zwei Geldscheinen. „Um die haben wir beim Pokern gezockt. Das war unser Spielgeld“, sagte der Beschuldigte vor Gericht. Einer der Mitspieler habe die Scheine im Internet bestellt. Nach dem Spiel bekam er zwei davon und steckte sie in seine Geldbörse. Aber nicht, um sie später zum Einkaufen zu benutzen. Das, so H., sei keine Absicht gewesen.
Richter äußerte Zweifel an der Geschichte
Im Supermarkt wollte er nach der durchzechten Nacht einen größeren Einkauf machen, „um meinen Brand zu löschen“. Waren im Wert von rund 50 Euro legte er aufs Band an der Kasse. Der Kassiererin drückte er dann einen 20-Euro-Schein und ein paar Fünfer in die Hand. Und versehentlich die beiden Spielgeld-Zehner. „Die Kassiererin hat das sofort bemerkt. Ich habe mich entschuldigt und wollte mit anderem Geld bezahlen. Aber sie rief die Polizei.“ Beamte nahmen den Fall auf, machten jedoch keinen Alkoholtest. Ein Umstand, der den Prozess erschwerte. So blieb unklar, ob H. bei der Übergabe des Geldes klar bei Sinnen war.
Richter Ulf Thiele äußerte Zweifel an der Geschichte. Trotz der Bedenken einigten sich alle Seiten letztendlich auf eine eine Geldstrafe in Höhe von 800 Euro. Weil H. Hartz IV bezieht, erlaubt das Gericht ihm eine Ratenzahlung.