Bad Oldesloe. Allgemeinverfügung des Kreises ist vorerst bis zum 13. Juni befristet. Betroffen sind Bargteheide und Großhansdorf.
Der Kreis Stormarn hat wegen der anhaltenden Corona-Pandemie die Allgemeinverfügung im Hinblick auf ein Alkoholverbot in bestimmten Bereichen verlängert – und zwar bis zum 13. Juni. Demnach darf in den betroffenen Gebieten Alkohol weder ausgeschenkt noch verzehrt werden.
Zur Begründung heißt es in der Anordnung: „Im Kreis Stormarn kommt es trotz sinkender Fallzahlen immer noch zu Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus. Weiterhin sind nicht alle Infektionsketten nachvollziehbar. Insbesondere die Ansteckungsquelle lässt sich nicht immer ermitteln.“
Verstöße gegen Corona-Regeln sollen unterbunden werden
Das Ausschank- und Verzehrverbot diene dazu, alkoholbedingte Verstöße gegen Infektionsschutzmaßnahmen zu unterbinden. „Der Alkoholkonsum kann zu einer Herabsetzung der Hemmschwelle führen, was dazu führt, dass die gebotenen Vorsichtsmaßnahmen wie die Einhaltung des Mindestabstandes oder das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht mehr eingehalten werden.“
Außerdem solle eine Minimierung der Kontakte erreicht werden. „Sowohl der Ausschank von alkoholhaltigen Getränken als auch deren Verzehr in der Öffentlichkeit führen zu einer größeren Zahl von Begegnungen von Menschen.“ Dies widerspreche der derzeitigen Pandemiepolitik, das öffentliche Leben dort herunter zu fahren, wo menschliche Zusammenkünfte entbehrlich sind.
Das sind die betroffenen Bereiche
Die Festlegung der Bereiche wurde nach Angaben der Kreisverwaltung mit den betroffenen Gemeinden abgestimmt. In Bargteheide gilt das Verbot täglich von 14 bis 24 Uhr in folgenden Gebieten: Schulzentrum, Stadtpark, Parkplatz Utspann sowie die Fläche des Wochenmarktes. Auch die jeweiligen Gelände von Albert-Schweitzer-Schule, Carl-Orff-Schule, Gymnasium Eckhorst und Johannes-Gutenberg-Schule sind von dem Verbot umfasst.
In Großhansdorf gilt das Ausschank- und Verzehrverbot rund um die Uhr am Alten Sportplatz (Hoisdorfer Landstraße und Wanderweg Mielerstede), im Park Manhagen zwischen Hansdorfer Landstraße und Sieker Landstraße, am Unteren und Oberen Mühlenteich mit angrenzenden Grünflächen samt Rundwanderweg sowie am Teich Groten Diek, ebenfalls samt Grünflächen und Wanderweg.