Kiel/Ahrensburg. Land stellt 150.000 Euro bereit. Im Vorjahr sind 36 Projekte gefördert worden – von der Kita bis zur Seniorenarbeit

Der Offene Kanal Schleswig-Holstein (OKSH) wird von der Landesregierung in diesem Jahr erneut mit 150.000 Euro gefördert. Der Chef der Staatskanzlei, Dirk Schrödter, und OKSH-Leiter Peter Willers haben jetzt eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet. „Medienkompetenz ist Demokratiekompetenz“, sagt Schrödter. Gerade in diesen Zeiten, in denen viele Menschen große Teile ihres beruflichen und privaten Alltags online erledigen würden.

Der Anspruch an die Medienkompetenz sei so vielfältig wie das Medienangebot in Print, Fernsehen, Radio und im Digitalen – und wie die Menschen, die diese Medien nutzen, so Schrödter. Der OKSH leiste hier mit seinen Kooperationen einen wesentlichen Beitrag und sei einer der wichtigsten Ansprechpartner in Schleswig-Holstein. Schon in den Vorjahren habe er die Förderung Dritter aus Landesmitteln sachkundig und engagiert umgesetzt.

OKSH unterstützt zwei Schulradios in Stormarn

Herausragende Beispiele sind etwa die Schulradios des Eckhorst Gymnasiums in Bargteheide und der Theodor-Mommsen-Schule in Bad Oldesloe. Das Team von Radio Eckhorst Bargteheide (REB) ist gerade beim Medienkompetenzpreis des Landes für sein Corona-Projekt „Jetzt erst REB – Keine Schule, meine Musik, mein Schulradio“ in der Sparte „Außerunterrichtliche Projekte“ mit einem dritten Platz und 1000 Euro ausgezeichnet worden. Mehr als zehn Wochen lang hatten zwölf Jugendliche während des ersten Corona-Lockdowns von zu Hause aus täglich Radiosendungen produziert, auch in den Osterferien.

„Wir freuen uns auch 2021 auf gute Förderanträge“, sagt Peter Willers. Wer nicht wüsste, ob ein Projekt förderfähig sei, könne den OKSH gern kontaktieren. Im Jahr 2020 sind insgesamt 36 Projekte von der Kita bis zur Seniorenarbeit gefördert worden. Zahlreiche innovative Projekte haben zudem Preisgeld beim Medienkompetenzpreis des Landes erhalten. In den einzelnen Kategorien hatte es 45 Bewerber gegeben, zehn waren in die engere Wahl gekommen.

Förderanträge müssen bis 29. März vorliegen

Die Anträge für das laufende Jahr müssen bis Montag, 29. März, beim Offenen Kanal Schleswig-Holstein (zu Händen Peter Willers, Hamburger Chaussee 36, 24113 Kiel) vorliegen. Die Förderrichtlinien können auf der Homepage des OKSH im Internet unter https://www.oksh.de/informieren/rechtsfragen/oksh-foerderrichtlinie-fuer-die-vermittlung-von-medienkompetenz/ eingesehen werden.