Ammersbek/Glinde. Abfallwirtschaft Südholstein, Ammersbek und Glinde erinnern Bürger an Räumpflicht. Bei Verstößen drohen bis zu 500 Euro Geldbuße.

Eis und Schnee auf Stormarns Straßen haben zu ersten Ausfällen bei der Müllabfuhr geführt. Angesichts der Prognosen von Dauerfrost bis zu minus zehn Grad Celsius und Neuschnee in der nächsten Woche appellieren die Abfallwirtschaft Südholstein (AWSH) sowie Städte und Gemeinden an alle Bürger, Gehwege vernünftig zu räumen.

"In den letzten Tagen hat es bereits mehrere Unfälle von Mitarbeitern und Fahrzeugen gegeben, die auf glatte Fahrbahnen und Gehwege zurückzuführen sind", sagt AWSH-Sprecher Olaf Stötefalke. Kommunen und Anwohner sollten ihren Winterdienst zuverlässig erledigen. "Geräumte Straßen und Wege sind eine unabdingbare Voraussetzung für eine reibungslos funktionierende
Abfallentsorgung", sagt Stötefalke.

Ungeleerte Tonnen in Ammersbek, Bargteheide und Reinbek

Vor Ort liege es im Ermessen der Fahrer und Müllwerker, ob die Tonnen in
betroffenen Gebieten geleert werden. In Einzelfällen war dies bereits nicht möglich. So war es in der Sackgasse Auegrund in Ammersbek am Donnerstag zu glatt, um die Wertstofftonnen zu leeren. In Bargteheide war dies am Mittwoch im Astrid-Lindgren-Weg der Fall. In Reinbek blieben die blauen Altpapiertonnen am Donnerstag im Stichweg Am Kolk stehen und auch an der Jahnstraße: Die abschüssige Steinpflasterstraße war extrem glatt und zusätzlich eng zugeparkt.

Kunden aus betroffenen Straßen bekommen weitere Auskünfte im Servicecenter der AWSH unter der kostenlosen Hotline 0800/2974001. Aktuelle Störungsmeldungen sind nach Orten gefiltert auf der Homepage www.awsh zu finden.

Eigentümer können bei Schäden haftbar gemacht werden

Der Ammersbeker Bürgermeister Horst Ansén weist ebenfalls eindringlich auf die Verpflichtung hin, die Gehwege freizuhalten. "Dies wird in den nächsten Tagen besonders wichtig werden, damit bei dem erwartenden starken Schneefall und vereisten Wegen niemand zu Schaden kommt", sagt er.

Das Glinder Rathaus erinnert daran, dass eine Geldbuße von bis zu 500 Euro droht, wenn man seiner Schneeräum- und Streupflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht nachkommt. Hinzu komme, dass Eigentümer bei Versäumnissen für Schäden haften.

Wer selbst nicht räumen kann, muss andere beauftragen

Viele Hauptverkehrsstraßen, Bushaltestellen, Ampelübergänge und Schulwege werden durch die Stadt Glinde geräumt. Grundstücksbesitzer sind für Geh- und Radwege zuständig. Die müssen auf mindestens einen Meter breit geräumt und gestreut werden, damit auch Rollstuhlfahrer und Kinderwagen durchkommen. Wer die Arbeiten aufgrund von Berufstätigkeit oder anderer Einschränkungen nicht selbst erledigen kann, muss andere damit beauftragen.

Zwischen 7.30 und 20 Uhr müssen Schnee und Glätte unverzüglich nach dem Ende des Schneefalls beziehungsweise nach dem Entstehen beseitigt werden. Danach bleibt bis zum nächsten Morgen Zeit: werktags bis 7.30 Uhr sowie sonn- und feiertags bis 9 Uhr. Es müssen abstumpfende Mittel wie Splitt, Sand oder Granulat gestreut werden. Die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen ist nur bei besonderen Wetterlagen (zum Beispiel Eisregen, auf Brücken, Treppen, Bushaltestellen) gestattet.

Autofahrer sollten beim Parken Engpässe vermeiden

Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf Gehwege und Straßen geschafft werden. In einigen Glinder Straßen sind die Anwohner außerdem auch für die Fahrbahnen zuständig. Die Liste steht in der Straßenreinigungssatzung.

Die Stadt bittet Autofahrer, so zu parken, dass keine Engpässe (weniger als drei Meter) entstehen. Nur so sei gewährleistet, dass Räum- und Müllfahrzeuge, aber auch die Feuerwehr weiterhin durch die Straßen kämen. Bei Fragen hlt der Baubetriebshof weiter: Telefon 040/710 02 343, E-Mail strassenreinigung@glinde.de.