Stapelfeld. Initiativen kritisieren, dass der Antrag mitten im Corona-Lockdown öffentlich ausgelegt wird. Nicht jeder Anwohner habe Internet.

Die Bürger-Interessen-Gemeinschaft Stapelfeld (BIG!) und der Verein "Das bessere Müllkonzept" kritisieren das schleswig-holsteinische Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) für die aktuelle Neuauslegung der Unterlagen zum Neubau der Müllverbrennungsanlage (MVA) Stapelfeld.

Der 3627 Seiten umfassende Genehmigungsantrag ist vom 7. Januar bis 8. Februar öffentlich einzusehen. Bürger können bis 9. März Einwendungen einreichen.

MVA Stapelfeld: Initiative bemängelt Zeitplan des Betreibers

Die beiden Initiativen-Sprecher Gerhard Schack und Klaus Koch bemängeln, dass der Zeitraum mitten in den Corona-Lockdown fällt. Ihnen ist "unbegreiflich", dass die Unterlagen des zum chinesischen Konzern Beijing Enterprises gehörenden Betreibers EEW Energy from Waste ausgerechnet jetzt ausgelegt werden.

Damit werde "eine öffentliche Beteiligung erheblich erschwert". Andere Bundesländer hätten laufende Verfahren auf Mitte 2021 verschoben.

In Behörden ist eine telefonische Anmeldung nötig

Nicht alle Anwohner hätten einen Internetanschluss oder seien in der Lage, die Dokumente auf der Seite www.uvp-verbund.de/freitextsuche herunterzuladen. Der komplette Antrag kann zwar auch in den Rathäusern von Ahrensburg (Telefon 04102/77-0) und Barsbüttel (040/670 72-400) und im Amt Siek (04107/889 30) geprüft werden.

Das sei aber schwierig, da viele Behördenmitarbeiter im Homeoffice seien und eine telefonische Anmeldung nötig sei. Außerdem sollten Kontakte auf das Notwendigste beschränkt werden.

EEW will für schätzungsweise 150 Millionen Euro eine Müllheizkraftwerk (Jahreskapazität bis zu 350.000 Tonnen) und zusätzlich eine Mono-Klärschlammverbrennung (32.500 Tonnen Trockensubstanz plus 2500 Tonnen Reserve) errichten. Die alte, 1979 eingeweihte MVA soll danach stillgelegt werden.

Vorgaben der EU erforderten Überarbeitung des Antrags

Das Genehmigungsverfahren geht in die zweite Runde. Wenige Tage vor dem ersten Erörterungstermin im Dezember 2019 in Großhansdorf hatte die Europäische Union die Vorgaben zu den sogenannten "Besten Verfügbaren Techniken" (BVT) in der Abfallverbrennung geändert. EEW nahm die teilweise schärferen Grenzwerte in seinen Antrag auf und erweiterte ihn um ein Grundstück in der Bauphase. Letzteres machte die erneute Auslegung notwendig.

Im vergangenen Oktober erlaubte die Genehmigungsbehörde einen vorzeitigen Baubeginn. Damit sind Vorarbeiten möglich, wenn mit einer Genehmigungsentscheidung zugunsten des Antragstellers gerechnet werden kann. Noch bis Ende Januar finden Erdarbeiten zur Geländenivellierung statt.