Trittau. Ausschuss berät über Höhe der Zuwendungen an 19 Organisationen. Kurzfristige Antragstellung bei Engpässen soll ermöglicht werden.
Bis Anfang Oktober konnten Trittauer Vereine und Verbände ihre Zuschussanträge bei der Verwaltung einreichen. 19 Organisationen haben eine Förderung über insgesamt rund 53.500 Euro beantragt. Über die einzelnen Zuwendungen hat der Sozial-, Sport- und Kulturausschuss auf seiner jüngsten Sitzung diskutiert.
Schützenverein will Jubiläum angemessen feiern
Auf der Wunschliste der Vereine fanden sich auch fünfstellige Summen. Für Aktivitäten anlässlich seines 100-jährigen Bestehens forderte der Schützenverein 16.000 Euro aus der Gemeindekasse. Zu viel, befanden die Politiker, strichen 6000 Euro und schlugen für den Rest eine Bürgschaft vor.
Die Badmintonsparte des TSV Trittau hatte 10.000 Euro beantragt. Die Hälfte der Summe sollte nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Verbleib in der 1. Bundesliga gesichert werden konnte. Doch auch hier wurde der Rotstift angesetzt und die Zuwendungen auf 5000 Euro begrenzt. Der Ausschussvorsitzende Bernd Marzi (SPD) sagt, warum: „Die gängige Meinung lautete, dass vom TSV mehr Engagement in Sachen Sponsoring passieren müsste.“ Außerdem gab er zu bedenken: „Wir haben ohnehin hart mit dem Verwaltungshaushalt zu kämpfen.“
Vereine können Anträge außer der Reihe stellen
Trotz klammer Finanzen wollte der Ausschuss aber auch ein positives Signal senden. Bürgermeister Oliver Mesch sagt: „Unsere Vereine sollen und müssen weiter unterstützt werden.“ Daher könnten sie in schwierigen Situationen auch außer der Reihe Zuschussanträge stellen, über die das Gremium beraten werde. Für den Pokerclub dürfte sich das nicht lohnen: Dessen Antrag wurde wegen Glücksspiels als nicht förderwürdig erachtet.
Ein weiteres Thema auf der Tagesordnung waren die Spielplätze. Bei dem an der Lessingstraße seien Geräte abgängig, so Marzi. Die Verwaltung schlug ein neues Konzept vor, das zuerst in den Fraktionen beraten und in einen Plan für alle Spielplätze eingebunden werden soll. Die Verwaltung muss nun prüfen, ob die erforderliche Kinder- und Jugendbeteiligung online erfolgen kann.