Ahrensburg. Konzern kündigt Kamerafahrten im Kreis für 26. Juni bis 15. September an. Datenschützer beurteilen das Vorhaben kritisch.

Ende dieses Monats beginnt der Apple-Konzern damit, Kamerawagen durch den Kreis Stormarn zu schicken. Auf der Internetseite ist für die Aufnahmen der Zeitraum 26. Juni bis 15. September angegeben. Die 360-Grad-Panoramabilder sind auch für den Dienst Look Around gedacht, der Google Street View Konkurrenz machen soll. Als Google vor zehn Jahren Straßen und Häuser filmte, gab es erheblichen Widerstand. Auch jetzt haben Datenschützer starke Bedenken.

Für Fragen und Kommentare wird eine E-Mail genannt

Wann genau die Autos in welcher Stadt und Gemeinde unterwegs sind, verrät Apple nicht. „Orte und Zeitpläne können aufgrund von unvorhersehbaren Umständen, wie etwa der Wetterlage, angepasst werden“, heißt es lediglich auf der bundesweiten Liste. Von Ende Juni bis Mitte September sind das gesamte Schleswig-Holstein und Hamburg an der Reihe.

„Wir verpflichten uns, deine Privatsphäre bei der Durchführung dieser Datenerhebungen zu schützen“, verspricht Apple. Zum Beispiel würden Gesichter und Nummernschilder auf Bildern für Look Around unkenntlich gemacht. „Wenn du Kommentare oder Fragen zu diesem Vorgang oder zu deinen Datenschutzrechten hast oder die Verpixelung eines Gesichtes, eines Nummernschilds oder deines eigenen Hauses beantragen möchtest, wende dich bitte an uns“, schreibt Apple und verlinkt auf die
E-Mail-Adresse MapsImageCollection@apple.com.

Daten werden auf Servern in USA weiterverarbeitet

Marit Hansen, schleswig-holsteinische Landesbeauftragte für Datenschutz, steht den Projekt von Apple kritisch gegenüber.
Marit Hansen, schleswig-holsteinische Landesbeauftragte für Datenschutz, steht den Projekt von Apple kritisch gegenüber. © ULD | uld

Dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) reicht das nicht. „Nicht jeder ist damit einverstanden, dass die Aufnahmen vom Privatgrundstück über Jahre abrufbar sind und etwa darauf zu erkennen ist, dass man seinen Vorgarten nicht perfekt gepflegt hat, dass teure Autos vor dem Haus parken oder wo Einbrecher leichtes Spiel haben könnten“, sagt Marit Hansen, Landesbeauftragte für Datenschutz.

Apple verspreche zwar, dass alle aufgenommenen Daten in den Autos gegen unberechtigte Zugriffe verschlüsselt würden. Doch danach würden sie – und das sieht Marit Hansen kritisch – auf amerikanischen Servern weiterverarbeitet. Zudem behalte sich der iPhone-Konzern die Speicherung für bis zu 36 Monate vor.

Das Widerspruchsverfahren ist kompliziert

Gesichter und Autokennzeichen werden bei Look Around – wie bei Google Street View – automatisch verpixelt. Die Software kommt laut Apple auf eine fast 100-prozentige Trefferquote. Die Vermessungsfahrten sollen zudem dazu dienen, das Angebot von Apple Maps zu verbessern. Die Fahrzeuge haben nicht nur Kameras, sondern auch Laser-Radare (unter der Bezeichnung Lidar bekannt), die die Umgebung in 3D abtasten. In einigen Städten wie London werden außerdem tragbare Systeme eingesetzt, um auch Fußgängerzonen abzubilden.

Diese Schilder können ausgedruckt und im Vorgarten aufgestellt werden.
Diese Schilder können ausgedruckt und im Vorgarten aufgestellt werden. © HA | DV-Vision

Marit Hansen bemängelt, dass das Widerspruchsverfahren kompliziert sei. Wer seinen Einwand per Brief schicken möchte, findet die Postadresse in Irland – dort liegt die rechtliche Zuständigkeit – nur schwer. Bei Wohnhäusern werde die Verpixelung erfahrungsgemäß zugesagt. „Bei Firmengebäuden sieht das allerdings anders aus“, so Hansen.

Verbotsschilder stehen im Internet zum Download

Das Datenschutzzentrum stellt Widerspruchsschilder „Keine Bilder für Apple Look Around“ zur Verfügung, die Hausbesitzer im Vorgarten aufstellen können. Das Logo kann im Internet heruntergeladen und in den Formaten A4 und A3 oder auch größer ausgedruckt werden. Das Schild sollte so angebracht werden, dass es beim Blick aufs Grundstück voll erfasst werde. Es darf keine Auswirkungen auf den Verkehr haben. Da nicht garantiert sei, dass sich Apple an die Aufforderung halte, rät das ULD, zusätzlich Widerspruch einzulegen.

„Wer meint, von einem vorbeifahrenden Kamera-Auto gefilmt worden zu sein, kann der Datenverarbeitung widersprechen, sodass die ihn betreffenden Bilder aus den gespeicherten Rohdaten – und nicht erst bei der Veröffentlichung – entfernt werden“, sagt Marit Hansen. Dafür sollte man immer den Ort und wenn möglich auch die Zeit der Aufnahme angeben. Wenn man im Voraus Widerspruch einlege, werde der Standort des Hauses für eine Löschung vorgemerkt.

Das Verbotsschild kann auf der Seite www.datenschutzzentrum.de heruntergeladen werden (Suche nach „Apple“). Dort gibt es auch einen Formulierungsvorschlag zum Widerspruch. Der Konzern informiert über Vermessungsfahrten auf maps.apple.com/imagecollection/de.