Bad Oldesloe. Stadt erstattet Sondernutzungsgebühren. Wirtschaftsvereinigung hatte Antrag gestellt. Rückzahlung muss formlos beantragt werden.
In Form einer einmaligen Wirtschaftsförderung wird die Stadt Bad Oldesloe betroffenen Einzelhändlern und Gastronomen Sondernutzungsgebühren zurückerstatten. Das hat die Stadtverordnetenversammlung einstimmig beschlossen. Unternehmer müssen die Gebühren entrichten, um etwa Werbemittel vor ihren Geschäften aufstellen zu dürfen. Wegen der Corona-Pandemie und den damit einhergehenden wirtschaftlichen Belastungen verzichtet die Stadt jedoch in diesem Jahr auf das Geld.
Die Wirtschaftsvereinigung begrüßt das Vorgehen
„Die 199 Anträge rückabzuwickeln, wäre ein zu großer bürokratischer Aufwand. Deswegen haben wir vorgeschlagen, das eingenommene Geld als einmalige Wirtschaftsförderung auszuschütten“, sagt Bürgermeister Jörg Lembke. Einzelhändler, die am Anfang des Jahres Sondernutzungsgebühren entrichtet haben, müssen daher jetzt formlos die Rückzahlung beantragen. Dann erhalten sie ihr Geld zurück.
Die Wirtschaftsvereinigung Bad Oldesloe, die den Antrag an die Stadt gestellt hatte, begrüßt das Vorgehen. „Es ist toll, dass das so kurzfristig und ohne Gegenstimme entschieden wurde“, sagt die Vorsitzende Nicole Brandstetter. In der Krise seien solche Hilfen von elementarer Bedeutung.
Handel und Gastronomie leiden unter Umsatzeinbußen
Wie in anderen Städten haben auch in Bad Oldesloe Handel und Gastronomie durch die Corona-Krise erhebliche Umsatzeinbußen hinnehmen müssen. Brandstetter: „Deshalb ist es wichtig, die vielen Unternehmen, die unverschuldet in Not geraten sind, zügig und unbürokratisch zu unterstützen.“
Sie werte die Entscheidung der Stadtverordneten als „positives Signal der Wertschätzung und der Solidarität gegenüber den in Bad Oldesloe tätigen Händlern. Neben den Sondernutzungsgebühren wird die Stadt für drei Monate auch auf die Standgebühren der Marktbeschicker und damit auf insgesamt rund 24.000 Euro verzichten.