Reinbek. Eisenwarengeschäft musste Kunden abweisen. Nun darf Inhaber Nico Ellermann doch sein Gesamtsortiment anbieten.

Gehören Glühbirnen, Kaffeemaschinen und Sicherungen zur Grundversorgung? Eisenwarenhändler Nico Ellermann aus Reinbek ist unsicher. Er sagt: „Mir jedenfalls hat das Reinbeker Gewerbeamt gesagt, dass ich nur meinen Schlüsseldienst aufrechterhalten darf. Sonst drohe eine Strafe.“ Seine Waren, die sonst an der Bergstraße vor der Tür stehen, hat er längst unter Verschluss und den kurzen Weg zum Verkaufstresen abgesperrt: Nur noch ein Kunde zurzeit darf im Laden bedient werden.

Einige Kunden musste Ellermann abweisen

Allerdings tun sich Fragen der Menschlichkeit auf. „Eine Oma weinte am Tresen, als ich sagte, ich dürfe ihr keinen neuen Akku für ihr Telefon verkaufen. Das sei aber doch ihr einziger Kontakt zur Außenwelt“, sagt Nico Ellermann. Ebenfalls abweisen musste er einen Senior, der einen Dosenöffner verlangte. „Auch da musste ich leider passen. Wie soll der Mann aber jetzt seine Konserven aufkriegen?“

Und so richtig mag er es auch nicht verantworten, dass sich die alten Leute in den Bus setzen und zum Baumarkt fahren. „Die dürfen so etwas verkaufen. Da wird doch mit zweierlei Maß gemessen“, sagt der Geschäftsinhaber verärgert. „Dabei sind die Baumärkte aus dem Eisenwarenhandel entstanden. Die ziehen uns sowieso schon Kunden ab. Fairer wäre, wenn die jetzt nur gewerbliche Kunden bedienen dürften.“

Händler will Batterien und Flaschenöffner verkaufen

Nein, er wolle kein großes Geschäft machen, nicht Oster-Deko oder anderen Schnickschnack verkaufen, betont Ellermann. Aber vielleicht eine Knopfzelle fürs Hörgerät, einen Flaschenöffner oder eine Batterie für die Fernbedienung des Fernsehers. Sonst sei er im Zwiespalt. „Das macht mich ganz fertig.“

Für das Gewerbeaufsichtsamt stehe eindeutig bloß der Schlüsseldienst auf der sogenannten Positivliste des Landes, sagt Michael Drenckhahn, Sprecher der Kreisverwaltung Stormarn. Der Verkauf eines Nebensortiments sei nur erlaubt, wenn es weniger als die Hälfte des gesamten Angebots ausmache. Das ist bei Nico Ellermanns „Schlüsseldienst“ eher nicht der Fall. Um die Regelung zu verdeutlichen, führt Drenckhahn das Beispiel der Ein-Euro-Läden an. Er sagt: „Die haben zum Teil auch Getränke im Angebot. Aber jetzt kann sich nicht jeder einfach zwei Glühbirnen in den Laden legen, um öffnen zu dürfen.“

Eisenwarenhandel wird nun als „Baumarkt“ eingestuft

Dennoch gebe es spezielle Grenzfälle – und dazu könnte auch Nico Ellermann zählen, sagt Drenckhahn. Und weiter: „Solche Fragen listen wir speziell auf und schicken sie an das Sozialministerium.“ Dessen Sprecher Christian Kohl indes schreibt zunächst: „Nein, eine spezielle Regelung besteht für diesen Fall nicht.“

Offenbar gibt es aber einen Interpretationsspielraum, über den es sich in den Ämtern nachzudenken lohnt. Denn nur wenige Stunden nach der ersten Anfrage sagt Kreissprecher Michael Drenckhahn: „Nach Rücksprache mit dem Sozialministerium wird in diesem Fall ein pragmatisches Vorgehen vorgeschlagen.“ Zwar dürfe ein Eisenwarenhändler grundsätzlich nur den Schlüsseldienst öffnen, aber: „Im weitesten Sinne ist das Geschäft als Baumarkt zu verstehen und somit bestehen vonseiten des Ministeriums keine Einwände gegen eine Gesamtöffnung.“

Ein glückliches Ende also für Nico Ellermann, der sein Geschäft in Reinbek weiterhin von 9 bis 12.30 und 14 bis 18 Uhr öffnen will.