Glinde. Das San Lorenzo in Glinde zählt zu den zehn besten italienischen Restaurants in Deutschland. Politiker stimmten nun für Vergrößerung.

Es dauerte keine zehn Minuten, dann war die Sache geklärt: Das italienische Nobel-Restaurant San Lorenzo am Glinder Mühlenteich darf bald vergrößert werden, weil die Stadtvertreter auf ihrer jüngsten Sitzung einstimmig den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan fassten. Großen Redebedarf hatten sie nicht mehr.

Bislang war bei diesem Projekt kein Eiltempo angesagt. Erste Pläne aus dem Jahr 2017 musste der Eigner überarbeiten, dann gab es im Dezember 2019 Irritationen um Kennzahlen bei der neuen Variante. Nun soll es zügig weitergehen und der B-Plan laut Glindes Bürgermeister Rainhard Zug im Mai oder Juni beschlossen werden. Dann können Iris und Giuseppe Dellavecchia noch in diesem Jahr loslegen.

Das Paar übernahm die 1887 erbaute Gründerzeitvilla 1998 als Pächter, kaufte die Immobilie neun Jahre später und installierte dort ein Restaurant mit Format. Es zählt zu den zehn besten Italienern in Deutschland. Die 70 Plätze reichen nicht mehr aus, 20 sollen hinzukommen. Doch das ist nicht das einzige Problem. Damit auch Gehbehinderte problemlos ins Gebäude gelangen, muss der Zugang barrierefrei werden. Außerdem wird eine größere Küche sowie eine Extra-Spülküche benötigt. Geplant sind moderne sanitäre Anlagen sowie die Erweiterung des Wohnbereichs.

Die Grundfläche wurde um 27 Prozent reduziert

Die erste vom Architekten Robert Schmidt-Eichberg vorgestellte Skizze lehnte die Politik ab. Das Bauvolumen war zu groß. Dann besserte er nach, reduzierte die Grundfläche um 27 Prozent auf 226 Quadratmeter. Allerdings monierten Entscheidungsträger die GRZ. Jene bestimmt den Flächenanteil eines Grundstücks, der bebaut werden darf und lag immer noch bei 0,3. „Wir haben den Architekten in der Fraktion zu Besuch gehabt und uns alles erklären lassen“, sagte der SPD-Fraktionsvorsitzende Frank Lauterbach. Laut Schmidt-Eichberg wird der 0,3-Wert für das Gebäude nicht ausgeschöpft, er benötigt diesen aber unter anderem für die Umgestaltung der Außenanlagen und nennt als Beispiel die Terrasse.

Im überarbeiteten Konzept ist auch die wieder eingeführte Baumschutzsatzung berücksichtigt. Sie schreibt einen Mindestabstand von 1,50 Metern zwischen Gebäude und altem Baumbestand vor. Die Mehrfamilienhäuser in der Nachbarschaft sind dreigeschossig und werden vom Anbau, der 11,30 Meter hoch ist, nicht überragt.