Ahrensburg. Kaufleute wollen aktuelle Planung für den Stormarnplatz revidieren. Dafür sind zunächst mehr als 1900 Unterschriften nötig.

Der von den Ahrensburger Kommunalpolitikern mehrheitlich gewollte Bau einer Tiefgarage unter dem Stormarnplatz wird aller Voraussicht nach zu einem Bürgerbegehren führen. „Bei uns herrscht ein breiter Konsenz darüber, diesen Weg einzuschlagen“, sagt Götz Westphal, Vorsitzender der Kaufleutevereinigung Stadtforum. Die Einzelhändler beklagen, dass ihre Sorgen von vielen Politikern und führenden Verwaltungsmitarbeitern nicht berücksichtigt würden. Das bedrohe die Existenz etlicher Läden.

Die Geschäftsleute betonen immer wieder, wie wichtig eine gute Erreichbarkeit mit dem Auto für sie ist. Beispielhaft kritisieren sie den Umbau der Hamburger Straße, bei dem 36 von derzeit 53 Parkplätzen wegfallen.

In Schleswig-Holstein sind Bürgerbegehren seit 1990 möglich. Das Abendblatt beantwortet die wichtigsten Fragen zum Verfahren.


Was ist der genaue Auslöser für den Ärger der Einzelhändler?

So wie diese Tiefgarage auf der spanischen Insel Formentera könnte das Ahrensburger Projekt aussehen.
So wie diese Tiefgarage auf der spanischen Insel Formentera könnte das Ahrensburger Projekt aussehen. © BNethen@wmg.loc

Im Bau- und Planungsausschuss haben CDU, Grüne und Wählergemeinschaft WAB für eine Tiefgarage unter dem Stormarnplatz mit rund 240 Plätzen gestimmt. Ende 2023/Anfang 2024 könnte bei reibungslosem Ablauf Eröffnung sein. Über der Garage (hinter dem Rathaus) soll ein Stadtpark mit Skaterbahn entstehen. Die Befürworter dieser Variante wollen die Innenstadt nicht mit hohen Parkpaletten verschandeln, die abgestellten Autos unter die Erde bringen. Außerdem sei der Weg zu den Geschäften in der City kurz.

SPD, FDP und Linke favorisieren die Alternative: ein Parkhaus auf der anderen Seite des Stormarnplatzes neben dem Jugendzentrum 42. Stadtforum-Mitglied Matthias Timm, Chef des Kaufhauses Nessler, hatte angeboten, auf dem städtischen Grundstück ein Vier-Ebenen-Parkhaus mit etwa 300 Plätzen für schätzungsweise 3,6 Millionen Euro zu bauen und zu betreiben.

Die endgültige Entscheidung in der Parkplatzfrage trifft die Stadtverordnetenversammlung bei ihrer Sitzung am 24. Februar. Dann soll ein Realisierungswettbewerb gestartet werden.


Wie will das Stadtforum in der Sache weiter vorgehen?
„Wir warten jetzt den Beschluss der Stadtverordneten ab“, sagt der Vereinsvorsitzende Götz Westphal. Parallel dazu diskutierten die Mitglieder über die genaue Formulierung für ein Bürgerbegehren. Wichtig ist dabei, dass eine Frage eindeutig mit Ja oder Nein beantwortet werden kann.


Wie viele Unterschriften müssen eingereicht werden?
Die Zahl richtet sich nach der Größe der Kommune. In Gemeinden mit bis zu 10.000 Einwohnern müssen mindestens zehn Prozent der stimmberechtigten Bürger das Anliegen unterstützen, bei mehr als 150.000 Einwohnern sind es vier Prozent. Ahrensburg fällt in die Kategorie der Städte von 30.000 bis 50.000 Einwohnern, für die die Gemeindeordnung sieben Prozent vorschreibt. Bei der jüngsten Kommunalwahl gab es rund 27.200 Stimmberechtigte im Alter ab 16 Jahren. Daraus ergeben sich etwas mehr als 1900 nötige Unterschriften, die beim Einreichen des Bürgerbegehrens nicht älter als sechs Monate sein dürfen.


Wo und wie dürfen die Unterschriften gesammelt werden?
Die Organisatoren eines Bürgerbegehrens haben weitgehend freie Hand. Sie können Listen in Geschäften auslegen, Stände auf Märkten und Festen aufbauen und auch vor (nicht aber in) Kirchen, Schulen und öffentlichen Gebäuden stehen. Der Download über eine Internetseite ist ebenfalls möglich.


Müssen die Organisatoren irgendwelche Fristen beachten?
Bis Frühjahr 2013 galt eine Sechs-Wochen-Frist für Bürgerbegehren gegen Beschlüsse der Gemeinde- oder Stadtvertretungen. Diesen Passus hat der Landtag ersatzlos gestrichen. Unter anderem hatte die Volksinitiative „Mehr Demokratie“ protestiert.


Wer entscheidet über die Zulässigkeit des Antrags?
Für Orte mit bis zu 20.000 Einwohnern ist in Stormarn die Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung in Bad Oldesloe zuständig, für alle größeren Städte – also auch für Ahrensburg – das Innenministerium in Kiel. Die Entscheidung muss „unverzüglich“ nach Einreichung des Bürgerbegehrens erfolgen. Der Zeitraum liegt bei maximal sechs Wochen.


Wann kommt es zum nächsten Schritt, dem Bürgerentscheid?
Ist das Anliegen zulässig und bleibt die Stadt bei ihrer Haltung, muss die Verwaltung einen Bürgerentscheid mit geheimer Abstimmung organisieren. Mit der Wahlbenachrichtigung wird ein Flugblatt verteilt, in dem beide Seiten noch einmal ihre Argumente darlegen können. Für ein erfolgreiches Bürgervotum ist erstens die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. Zweite Bedingung ist das sogenannte Zustimmungsquorum: Je nach Einwohnerzahl muss ein bestimmter Prozentsatz aller Stimmberechtigten mit Ja votieren. In kleinen Orten bis 10.000 Einwohner sind es mindestens 20, in der Ahrensburger Kategorie mindestens 14 Prozent. Das entspricht rund 3800 Bürgern.


Welche Folgen hätte ein erfolgreicher Bürgerentscheid?
Die Verwaltung muss das Ergebnis genauso umsetzen wie den Beschluss einer Stadtverordnetenversammlung. Eine Änderung ist innerhalb von zwei Jahren nur durch einen weiteren Bürgerentscheid möglich. Nach zwei Jahren endet allerdings die Bindung, sodass die Stadtverordneten das Verfahren erneut in Gang setzen könnten.


Gab es in Ahrensburg schon andere Bürgerbegehren?
Überregionale Schlagzeilen machte die Schlossstadt 2008/2009 mit der Kastenlinden-Abstimmung. Die Stadt wollte mehr als 100 Bäumen an der Großen Straße einen barocken Kastenschnitt verpassen, was der Verein „Bürger für Ahrensburg“ verhinderte. Das Ministerium hatte das Begehren wegen Fristverstoßes zwar nicht zugelassen, der Verein klagte beim Verwaltungsgericht. Währenddessen brachten die Stadtverordneten den Bürgerentscheid von sich aus auf den Weg. 82,4 Prozent stimmten für den „natürlichen Kronenbegrenzungsschnitt“, auch das Quorum wurde mit rund 72 Prozent deutlich erfüllt.

Schon 2004 war ein Bürgerentscheid genehmigt worden. Damals sammelte eine Initiative fast 3000 Unterschriften, um ein neues Krankenhaus an der Kastanienallee/Bahntrasse zu verhindern. Die Frage lautete etwas sperrig: „Sollen die Grünanlagen Schlosspark – Auewiesen am Mahnmal – Garten-Grabeland sowie alter Spielplatz bis zum Fußgängertunnel (zur Fannyhöh) als zusammenhängende Kultur- und Erholungslandschaft ohne Krankenhausbebauung an der Kastanienallee in der bisherigen Gestaltung erhalten bleiben?“ Die Abstimmung wurde überflüssig, weil das Landessozialministerium das Konzept vorher ablehnte.


Über welche Themen wurde in anderen Stormarner Orten abgestimmt?
Der sogenannte Glockenstreit von Neritz spaltete über Jahre das 320-Einwohner-Dorf. Für 1800 Euro hatte eine Einwohnerin schon 2006 eine gebrauchte Glocke gekauft. Sie sollte von einem 13 Meter hohen Turm am Gemeinschaftshaus sonnabends für fünf Minuten und viermal jährlich vor sonntäglichen Gottesdiensten läuten. Die Gemeindevertreter beschlossen einen Bürgerentscheid, bei dem im Oktober 2010 genau 92 Einwohner für und 86 gegen den Turm stimmen (67 Prozent Wahlbeteiligung). Im November 2011 gab der Oldesloer Kirchenvorstand bekannt, den Bau aus Kostengründen zu stoppen.

Ein neues Thermalbad beschäftigte 2006 die Oldesloer. Die Parteien initiierten einen Bürgerentscheid, bei dem nur 40 Prozent für den Bau im Gewerbegebiet stimmten, den eine Stuttgarter Firma finanzieren wollte. 60 Prozent wollten lieber das alte Hallenbad behalten (37,7 Prozent Wahlbeteiligung). Auch 2015 setzten die Menschen in der Kreisstadt auf Bewährtes: 85,5 Prozent stimmten in einem von den Grünen beantragten Bürgerentscheid für das Festhalten am Namen Hindenburgstraße und gegen die Umbenennung in Lange Straße, wie sie bis 1933 hieß (Beteiligung 31,1 Prozent).

In Barsbüttel verhinderte eine Bürgerinitiative gleich zweimal den politisch gewollten Neubau des Rathauses. Im März 2011 stimmten 75 Prozent gegen einen Umzug an die Straße Am Akku (Beteiligung 39,4 Prozent). Im November 2015 waren 63,5 Prozent für die Sanierung am jetzigen Standort und damit gegen einen Neubau auf der gegenüber liegenden Seite (Beteiligung 30 Prozent).

In Glinde verhinderte eine Volksabstimmung die von den Stadtvertretern einstimmig beschlossene Fusion der beiden Gemeinschaftsschulen. Eine Elterninitiative der Wiesenfeld-Schule sammelte mehr als 2200 Unterschriften dagegen. Im September 2017 stimmten 64,9 Prozent der Bürger gegen die Zusammenlegung mit der Sönke-Nissen-Schule, für die auch die Initiative „Pro Schulfusion“ gekämpft hatte.