Reinbek. Reinbeker wollen Wohnungen auf Nachbargrundstück per Klage verhindern. Doch ein Ortstermin macht ihnen kaum Hoffnung.
Seit Jahren schwelender Ärger der Anwohner an der Husumer Straße ist während einer Verhandlung des Verwaltungsgerichts Schleswig im Reinbeker Rathaus hervorgebrochen. Anwalt Santo Matthias Bartsch, der 22 Anwohner der Reihenhäuser an der Husumer Straße vertritt, hat für sie beantragt, dass die Reinbeker Bauaufsicht die Löschung einer Baulast auf dem Nachbargrundstück wieder rückgängig macht.
Das Grundstück an der Ecke Mühlenredder/Husumer Straße sollte bis auf einen Kinderspielplatz frei bleiben. Den musste der damalige Investor, die Neue Heimat, errichten, weil sie für die Reihenhäuser die Geschossflächenzahl überschritten hatte. Das Areal ist 856 Quadratmeter groß. Diese Auflage war vom Bauamt in Form einer Baulast festgeschrieben worden. Diese Baulast hatte die Bauaufsicht auf Wunsch des heutigen Eigentümers, des E-Werks Sachsenwald, löschen lassen, weil kein öffentliches Interesse mehr an dem Spielplatz bestehe.
Rund 50 Zuschauer verfolgen die Verhandlung im Rathaus
„Wir sind keine klassischen Baugegner“, sagte Helmut Klank, selbst Jurist und einer der Reihenhauseigentümer. „Unsere Gebäude sind seinerzeit zu groß gebaut worden, mit der benachbarten Grünfläche wurde ein Ausgleich geschaffen. Mit einem neuen Haus dort wird zugleich die Baugenehmigung unserer Immobilien rechtswidrig.“
Diese Bedenken versuchte Richterin Marion Koll zu zerstreuen. „Ihre Häuser sind genehmigt. Da ist ein Stempel drauf“, erklärte sie. Niemand könne die Gebäude rückwirkend für nicht genehmigt erklären. Koll weiter: „Wenn Sie wollen, können wir eine Erklärung der Stadt Reinbek zu Protokoll geben, dass ihre Häuser nicht überbaut sind, damit sie die Möglichkeit haben, beispielsweise eine Gaube einzubauen oder ihre Terrasse zu erweitern. Ich sehe aber kein Rechtsschutzbedürfnis mehr.“
Das Areal sei mit einer Baulast versehen worden
Die Richterin bat – nur für ihr Verständnis – um Aufklärung der Hintergründe, über die Motivation des Verfahrens und das große öffentliche Interesse. Denn es gab etwa 50 Zuschauer, die die Verhandlung verfolgten.
Einer der Eigentümer, Diethard Joppich, erläuterte den Hintergrund: „Jahrelang hatten die wechselnden Eigentümer des Grundstücks versucht, es zu bebauen. Doch das Areal war aus gutem Grund mit einer Baulast versehen. Die Politik hat deshalb alle Pläne immer wieder abgelehnt.“ Seit Januar 2012 gehöre dem E-Werk Sachsenwald das Grundstück.
Ein schriftliches Urteil soll in zwei Wochen vorliegen
„Dem E-Werk Sachsenwald war das Gelände für einen Appel und ein Ei angeboten worden“, sagte Joppich, der auch Stadtverordneter der FDP ist. Es sei die Rede von zehn Euro pro Quadratmeter. „Wenn man bedenkt, dass das E-Werk zu 40 Prozent der Stadt Reinbek gehört, hat sie sich quasi selbst die Baulast gelöscht, um das Grundstück zu versilbern, wenn nicht gar zu vergolden.“
Die Pläne für viergeschossige Gebäude seien bereits von einem Architekten entworfen worden. „Ich habe sie nur rein zufällig zu Gesicht bekommen“, so Joppich. Bäume seien gefällt worden, der Spielplatz verschwunden.
„Hier werden Dinge vermischt, die nichts miteinander zu tun haben“, sagte Thomas Kanitz, Geschäftsführer des E-Werks. „Es geht nicht um private Interessen. Wir wollten Werkswohnungen für unsere Mitarbeiter bauen. Das Maß einer möglichen Bebauung steht noch gar nicht fest.“
Verwaltung informierte Anwohner 2018 über die Löschung
Daniela Esser, Justiziarin der Stadt, sagte: „Das ist ein ganz normales Baulast-Löschverfahren. Wir als Stadt haben uns an alle Formalien gehalten.“ Die Verwaltung informierte die Anwohner 2018 über die Löschung. Die legten erfolglos Widerspruch. Daraufhin zogen sie vor das Verwaltungsgericht.
Richterin Marion Koll wollte den Klägern nicht viel Hoffnung machen: Laut Baulastverzeichnis bestehe kein Bebauungsverbot. Bei der Baulast komme es auf den Wortlaut an. „Auch wenn ich jetzt ihre Motivation verstehe“, sagte sie.
Anwalt Bartsch stellte klar: „Diese Leute werden eine Bebauung nicht einfach hinnehmen.“ Er erkundigte sich schon nach Revisionsmöglichkeiten. Die Klage hat aufschiebende Wirkung. Daher gilt weiter ein Bauverbot.
Für eine Baugenehmigung auf dem Grundstück müsste zuvor noch der Bebauungsplan geändert werden. „In diesem Verfahren müssen auch die Belange der Anwohner gehört und berücksichtigt werden“, so die Richterin. „Im Zweifel bleibt Ihnen immer noch ein Normenkontrollverfahren. Das dauert heute drei bis fünf Jahre.“ Ihr Urteil will sie in zwei Wochen schriftlich mitteilen.