Reinbek. Der Asbest-Fund im Reinbeker Victor-Gollancz-Haus entfacht eine Diskussion über die Zuständigkeiten. Der Fall im Detail.
Fünf Jahre alter Asbeststaub soll laut einem Bericht des Fernsehmagazins Panorama noch an Fassade und Fenstern des Victor-Gollancz-Hauses in Reinbek kleben. Das NDR-Magazin wirft der Stadt Versäumnisse in der Gefahrenabwehr vor, verschweigt aber, dass sie gar nicht Eigentümerin der Immobilie ist.
Nachdem im Dezember 2018 eine hohe Konzentration von Asbestfasern in der Luft des Schulzentrums am Mühlenredder gemessen worden war, hatte man – wie berichtet – im September auch Asbest im privaten Victor-Gollancz-Haus an der Goetheallee entdeckt. Dort hat die Volkshochschule (VHS) einen Gymnastiksaal angemietet. Nachdem die Eigentümer die Verwaltung darüber informiert hatten, dass eine Asbestbelastung vorliegen könnte, hatte die Stadt vorsichtshalber alle 25 Kurse abgesagt. Betroffen sind 350 VHS-Hörer.
Vermieter hatte im Flur Raumluftmessungen in Auftrag gegeben
Der Vermieter hatte im Flur Raumluftmessungen in Auftrag gegeben. Daher hatte die Stadt zusätzliche Messungen für den Saal beauftragt. Demnach wurden dort keine gefährlichen Asbestfasern gefunden, jedoch „nicht-lungengängige Fasern“, die ungefährlich seien. Während in dem Fernsehbeitrag davon die Rede ist, dass ein Gutachter den Asbest „drinnen und draußen“ festgestellt habe, illustriert mit einem Häufchen Staub am Fenster, kann Bürgermeister Björn Warmer dies nicht bestätigen: „Eine Bodenverunreinigung wurde überhaupt nicht festgestellt. Und auch für die Innenräume gab es keine Gefahr“, erklärt er. Die Frage, warum die Eigentümerin, zu deren Familie der in Panorama auftretende „Bewohner“ gehört, die Räume nicht hat fachgerecht reinigen lassen, wird nicht gestellt.
Zur Zuständigkeit für die Gefahrenabwehr erläutert Stormarns Landrat Henning Görtz: „Für die Abwehr von Gefahren, die von einer Immobilie oder ihrer Nutzung ausgehen, ist zunächst einmal der Eigentümer (auch als Vermieter) verantwortlich.“ Es obliege den Eigentümern, die Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen. „Zuständige Behörde für die Abwehr von konkreten Gefahren für Leben oder Gesundheit, die von dem Objekt Goethestraße 3 in Reinbek oder seiner Nutzung ausgehen könnten und die von den Eigentümern nicht beseitigt worden sind, ist der Bürgermeister der Stadt Reinbek als untere Bauaufsichtsbehörde.“
Eigentümer streiten sich über eine Dachsanierung
Björn Warmer berichtet, dass die Stadt 2015 über Reinigungsarbeiten an Asbestschindeln im Jahr zuvor informiert worden sei. Das Ordnungsamt habe aber vor Ort keine Gefährdung der Öffentlichkeit erkennen können.
Nach Informationen unserer Zeitung sollen die beiden Eigentümer sich über eine Dachsanierung streiten. Weil der eine den Auftrag immer wieder verzögere, habe der andere eine Teilungsversteigerung beantragt, um die andere Hälfte des Saals zu erwerben und dort endlich das Dach reparieren zu lassen – just zu dem Zeitpunkt, als die Asbestprobleme auftauchten.