Ahrensburg. Der 29 Jahre alte angeklagte Ahrensburger hatte bei eBay eine Virtual-Reality-Brille viermal verkauft, kassiert und nicht geliefert.
Er hat Ware im Internet angeboten und dafür Geld kassiert, obwohl er das Produkt mutmaßlich gar nicht besaß. Wegen Betrugs hat das Amtsgericht Ahrensburg einen 29-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten auf Bewährung verurteilt.
Mit der Betrugsmasche kassierte der Ahrensburger 1330 Euro
Der Ahrensburger hatte im Dezember 2018 eine Virtual-Reality-Brille des Modells HTC Five im Internet auf der Gebrauchtwarenplattform eBay angeboten. 340 Euro verlangte er für das Gerät. Gleich viermal verkaufte der 29-Jährige die Brille, ließ sie sich von allen Kunden bezahlen und erlangte so 1330 Euro. Erhalten hat die Brille keiner der Kunden, auch den Geldbetrag zahlte der Ahrensburger nicht zurück.
„Ich war längere Zeit schwer krank und musste im Anschluss eine Haftstrafe wegen eines anderen Vergehens verbüßen“, behauptete er vor Gericht. Daher habe er das Produkt nicht zur Post bringen können. Das wollten Richter und Staatsanwalt nicht gelten lassen.
Der Betrüger war wegen ähnlicher Fälle zwölffach vorbestraft
„Es ist zweifelhaft, dass der Angeklagte die Brille überhaupt besessen hat“, konstatierte der Staatsanwalt. Ermittlungen hätten ergeben, dass das Konto, auf das die Käufer das Geld überwiesen hatten, erst acht Tage vor dem Verkauf eröffnet wurde. „Auf eBay hat der Angeklagte unter falschem Namen agiert, weder Adresse noch Telefonnummer angegeben“, so der Staatsanwalt. Zwölfmal sei der Angeklagte bereits wegen Diebstahls, Urkundenfälschung, Betrug und Erpressung teils zu Haftstrafen verurteilt worden.
Angeklagter verstrickte sich beim Prozess mehrfach in Widersprüche
Auf Nachfrage des Richters verstrickte sich der 29-Jährige immer heftiger in Widersprüche. „Der Angeklagte wirft hier mit Lügen um sich, die vorn und hinten nicht stimmen können“, so der Staatsanwalt. „Sie sind eine klassische Betrügertype, die statt der Wahrheit immer neue Lügen auftischt“, konstatierte er dem Angeklagten. Das sah der Richter letztlich genauso und folgte mit der Bewährungsstrafe dem Antrag der Staatsanwaltschaft.