Bad Oldesloe . Betroffene müssen sich um Aufnahme ins Wählerverzeichnis kümmern. Frist endet am Freitag. Auch Briefwahl möglich.

Bei der Wahl zum Europäischen Parlament am 26. Mai dürfen erstmals auch behinderte Menschen mit gerichtlich angeordneter Betreuung ihr Kreuz machen. „Betroffene müssen sich aber um die Aufnahme in das Wählerverzeichnis bemühen“, warnt Hermann Harder von der Kommunalaufsicht Stormarns, die mit der Kreiswahlleitung betraut ist. Im Kreis sind rund 100 Personen betroffen.

In einem Eilverfahren hatte das Bundesverfassungsgericht Ende April entschieden, dass der Ausschluss voll betreuter Personen von Wahlen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist und verfügt, die Teilnahme an Wahlen unverzüglich zuzulassen. „Die Wählerverzeichnisse waren zu dem Zeitpunkt aber schon erstellt“, sagt Harder, der die Wahl mit seinem Kollegen seit Februar vorbereitet. „Um in das Verzeichnis aufgenommen zu werden und damit die Wahlberechtigung zu erhalten, muss innerhalb der Einspruchsfrist die Meldebehörde in Kenntnis gesetzt werden“, sagt Harder.

Gesetzliche Betreuer können auch Briefwahl beantragen

Diese endet am Freitag, 10. Mai. An diesem Tag endet auch die öffentliche Auslegung des Wählerverzeichnisses in den Rathäusern. Am Wahltag kann die gesetzliche Betreuungsperson ihren Schützling zum Urnengang begleiten. „Die Betreuungsperson darf zwar nicht die Wahlentscheidung treffen, aber mit in die Wahlkabine kommen und entsprechend der Angaben des Betreuten das Kreuz setzen, sofern er dazu selbst nicht in der Lage ist“, erklärt Harder.

„Den Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis dürfen Betreuer für ihren Schützling stellen, wenn sie eine Vollmacht des Betreuten vorweisen“, ebenso könnten gesetzliche Betreuungspersonen die Briefwahl für ihren Schützling beantragen, so Harder.

Wahlbenachrichtigung kann noch angefordert werden

Bislang durften behinderte Menschen in voller Betreuung zwar in vielen Bundesländern an Kommunal- und Landtagswahlen teilnehmen, nicht aber an Bundestags- oder Europawahlen. In der UN-Behindertenrechtskonvention ist das Wahlrecht für eingeschränkte Menschen seit 2008 vorgesehen, auch hatten es CDU, CSU und SPD 2018 in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart. Einen Betreuer bekommt in Deutschland zugeteilt, wer aufgrund geistiger oder körperlicher Einschränkungen nicht in der Lage ist, Angelegenheiten des alltäglichen Lebens, beispielsweise Steuer-, Bank- oder Behördenangelegenheiten, eigenständig zu regeln und Verpflichtungen nachzukommen. Das kann bei einer schweren Demenzerkrankung ebenso der Fall sein wie bei anderen Leiden.

Wer im Wählerverzeichnis geführt wird, sollte inzwischen seine Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Harder: „Bis 5. Mai wurden die letzen Benachrichtigungen versandt.“ Habe jemand keinen Brief erhalten, ist aber der Überzeugung, im Verzeichnis gelistet zu sein, empfiehlt Harder eine Nachfrage bei der Meldebehörde. „Möglicherweise wurde der Brief nicht korrekt zugestellt oder es handelt sich um ein Versehen der Behörden.“