Kreis Stormarn. Gefährlicher Situationen im Verkehr gibt es viele. Für Räder gelten spezielle Zeichen. Machen Sie den Test – hätten Sie’s gewusst?
Beim großen Radwege-TÜV hat das Abendblatt die Bedingungen für Fahrradfahrer in elf Stormarner Kommunen umfassend untersucht. Bei den Ortstouren in Begleitung von ADFC-Experten zeigte sich immer wieder, dass nicht allein Ignorieren oder bewusstes Übertreten von Verkehrsregeln für steigendes Risiko im Straßenverkehr sorgen, sondern durch bloße Unkenntnis von Verkehrszeichen und Regeln immer wieder unbewusst gefährliche Situationen herbeigeführt werden.
Da wundert sich so mancher Radfahrer auf der Straße beispielsweise, wenn ihn ein Autofahrer anhupt, weil er mit seinem Rad mitten auf der Spur fährt. Dabei sind sich beide Verkehrsteilnehmer gleichermaßen sicher, im Recht zu sein und die betreffende Regel genau zu kennen. Szenen wie diese nehmen wir zum Anlass, über einige Regeln im Zusammenspiel von Auto- und Radfahrern aufzuklären und die Bedeutung der wichtigsten Verkehrsschilder für Fahrradfahrer zu erläutern.
Wer lag im genannten Beispiel richtig?
Doch wer lag im genannten Beispiel richtig – der Rad- oder der Autofahrer? „In Deutschland gilt das Rechtsfahrgebot“, sagt Andre Lutz, Leiter des Sachbereichs Verkehr bei der Polizeidirektion Ratzeburg. Das Gebot beziehe sich demnach auch auf Radfahrer, die auf der Straße fahren. Ausnahme: „Nur wenn sie sich auf einem Radweg befinden, der nur in einer Richtung befahren werden darf, dürfen sie hier in der Mitte bleiben.“ Überholvorgänge sollten schnellere Radfahrer per Klingel anzeigen, damit der Vordermann sich rechtzeitig rechts einordnen kann.
Generell empfiehlt sich für Fahrradfahrer, jederzeit mit dem Fehlverhalten anderer zu rechnen. Typische von Autofahrern ausgehende Gefahrensituationen sind, beim Abbiegen, Ausscheren aus dem Kreisverkehr oder Ein- und Aussteigen nicht auf Radfahrer zu achten. Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr und Vorfahrtsmissachtungen begehen beide Gruppen gleichermaßen. Eine Hauptunfallursache bei von Fahrradfahrern verursachten Verkehrsunfällen ist die falsche Fahrbahnbenutzung.
Die wichtigsten Schilder und was sie bedeuten
Ein Sonderweg für Fahrradfahrer
Das Schild weist einen reinen Fahrradweg aus, der für alle Verkehrsteilnehmer außer Rad- und Pedelecfahrern tabu ist. Für sie gilt eine Benutzungspflicht. Ausgenommen sind S-Pedelecs – eine schnelle Variante der E-Fahrräder, die als Kleinkraftrad gelten –, es sei denn, der Weg ist mit dem Zusatzschild „Mofa frei“ gekennzeichnet. Der Weg wird normalerweise in einer Fahrtrichtung befahren. Radwege in zwei Richtungen werden gesondert beschildert.
Autos dürfen die Schutzstreifen nicht überfahren
„Autos dürfen diese Fahrradschutzstreifen weder überfahren noch darauf parken“, erläutert Lutz. Das gilt auch für den Fall, dass ein Auto- einen Radfahrer vor sich hat, den er nur überholen könnte, wenn er den Schutzstreifen überfährt. „Dann muss er dahinter bleiben.“ Ein Befahren sei nur zum Abbiegen oder um dem entgegenkommenden Verkehr auszuweichen erlaubt.
Einbahnstraße mit Zusatz für Radfahrer
Verkehrsexperte Lutz sagt: „Die rechte Zusatzbeschilderung für Einbahnstraßen weist darauf hin, dass gegenläufiger Fahrradverkehr erlaubt ist.“ Radfahrer dürfen im Gegensatz zu Autofahrern in beiden Richtungen fahren. Teilweise sei in diesem Zusammenhang auch das rechte der beiden Zusatzschilder verwendet worden, das allerdings seit April 2017 ungültig ist.
Getrennter Fuss- und Fahrradweg
Dieses blaue Schild mit dem Längsstreifen weist auf einen Weg mit voneinander getrennten Fußgänger- und Radfahrerstreifen hin. Dabei kann die Trennung durch einen einfachen farblichen Unterschied, eine aufgebrachte Trennlinie oder auch eine unterschiedliche Pflasterung kenntlich gemacht werden. Zwar haben Fußgänger und Radfahrer eigene Bereiche. Gegenseitige Rücksichtnahme sollte trotzdem für beide Gruppen selbstverständlich sein.
Radfahrer haben die freie Wahl
„Hier kann sich der Radfahrer aussuchen, ob er den Gehweg oder lieber die Fahrbahn benutzt“, sagt Andre Lutz. Sollten Radfahrer sich für den Gehweg entscheiden, müssen sie ihre Geschwindigkeit allerdings an den Fußgängerverkehr anpassen und darauf achten, dass sie diese weder gefährden noch behindern. Radfahrer müssen Fußgängern Vorrang lassen und gegebenenfalls warten.
Kein Fahrrad in der Fußgängerzone
„In der Fußgängerzone darf kein Fahrrad gefahren werden“, betont Andre Lutz. Trotzdem gebe es viele Radfahrer, die dort fahren statt abzusteigen und zu schieben. Daher gibt es vermehrt Kontrollen in diesem Bereich. Der Verkehrsexperte warnt: „Wenn Radfahrer dabei erwischt werden, wie sie durch die Fußgängerzone fahren, wird ein Verwarnungsgeld fällig.“
Verbot für den Fahrradverkehr
Wo dieses Verkehrsschild angebracht ist, dürfen Radfahrer nicht fahren beziehungsweise weiterfahren. „Das ist eine klare Ansage, dass die Strecke nicht für Radfahrer freigegeben ist“, sagt Andre Lutz. Als Beispiel für diese Beschilderung nennt er die Barsbütteler Umgehungsstraße. Manchmal steht es auch am Eingang von Fußgängerzonen. Ohne das Fahrradsymbol in der Mitte bedeutet das Zeichen ein Verbot für Fahrzeuge aller Art.
Eine Straße extra für Fahrradfahrer
Das Verkehrsschild weist darauf hin, dass diese Straße nur für Radfahrer reserviert ist. Andere Fahrzeugführer als Radfahrer haben nur dann Zutritt, wenn ein Zusatzzeichen dies ausdrücklich erlaubt. In jedem Fall ist Radfahrern hier Vorrang zu gewähren, sie dürfen weder behindert noch gefährdet werden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für alle Fahrzeuge beträgt 30 km/h.
Eine Empfehlung für Fahrradfahrer
Dieses Zeichen ist oft an Baustellen und Gefahrenstellen zu finden. Es gilt nur in Verbindung mit anderen Verkehrszeichen für beispielsweise einen gemeinsamen Geh- und Radweg. Es ist allerdings kein Gebot, sondern vielmehr als Empfehlung zu werten, die der Sicherheit der Fahrradfahrer dienen soll. Eine Nichtbefolgung wird im Regelfall keine Ahndung nach sich ziehen.
Der Gemeinsame Geh- und Radweg
Der Querstrich zeigt an, dass bei diesem Sonderweg die gesamte Fläche beiden Gruppen – Fußgängern wie Fahrradfahrern – zur Verfügung steht. Radfahrer müssen auf Fußgänger Rücksicht nehmen. Beim gemeinsamen Rad- und Fußweg gilt die Benutzungspflicht, Radfahrer dürfen nicht auf die Fahrbahn ausweichen. Andre Lutz: „Radfahrer müssen vorsichtig sein, ihre Fahrweise an die jeweilige Lage anpassen und sich entsprechend verhalten.“
Gilt auch für S-Pdeelecs
Dieses Schild ist für den durchschnittlichen Radfahrer zwar nicht von Belang, aber umso mehr für Fahrer der schnelleren E-Bikes, die als S-Pedelecs bezeichnet werden und eine Geschwindigkeit bis zu 45 km/h erreichen. Wege, die mit diesem Zusatzzeichen beschildert sind, dürfen mit den verkehrsrechtlich den Kleinkrafträdern gleichgestellten S-Pedelecs befahren werden.
Achtung Radverkehr
Generell gilt bei diesem Verkehrswarnzeichen erhöhte Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme nach dem Motto: Achtung, Autofahrer, hier können Radfahrer die Straße kreuzen. Je nach Verkehrsverhältnissen muss die Geschwindigkeit gedrosselt werden. Das Schild steht an Stellen, wo mit einem höheren Aufkommen an Radfahrern als üblich gerechnet werden muss.