Ahrensburg. Gericht hat entschieden und verneint die Unterbringungsvoraussetzungen für Ahrensburger, der „wahllos auf Menschen schießen“ wollte.

Der 61 Jahre alte Ahrensburger, der die Mitarbeiterin eines ambulanten Pflegedienstes mit einer Schusswaffe bedroht und angekündigt hatte, in Ahrensburg „wahllos auf Menschen zu schießen“, soll wieder aus der Psychiatrie entlassen werden. Die Voraussetzungen für eine Unterbringung seien nicht mehr gegeben, heißt es auf Anfrage beim zuständigen Amtsgericht in Ahrensburg.

Wie berichtet, sorgte der Mann in der Nacht zu Montag, 19. Februar, für einen großen Polizeieinsatz. Nach der Amokdrohung am Sonntag alarmierte die Pflegekraft, die bereits am Freitag selbst mit einer Waffe bedroht wurde, die Polizei. Die Beamten forderten zur Unterstützung das Spezialeinsatzkommando an. Während der Ahrensburger schlief, drangen die Beamten in sein Haus und nahmen ihn in Gewahrsam. Bei der Durchsuchung fand die Polizei vier Waffen, zwei Schreckschusswaffen, eine ungefährliche Deko-Waffe und eine weitere Pistole, bei der noch untersucht werden muss, ob es sich um eine scharfe Waffe handelt. „Diese wird jetzt an das Landeskriminalamt geschickt und dort untersucht“, erklärt Polizeisprecher Holger Meier. Bis es ein Ergebnis gibt, könne es aber noch dauern, weil die Untersuchung keine Priorität habe.

Kreis prüft Waffenverbot für den Ahrensburger

Ferner hat die Polizei am Montagvormittag auch die Waffenbehörde des Kreises Stormarn über den Vorfall informiert. „Der Mann ist uns nicht als Waffenbesitzer bekannt“, sagt Ingo Lange, Fachdienstleiter für öffentliche Sicherheit. Allerdings werden auch nur Menschen registriert, die erlaubnispflichtige, also scharfe Waffen besitzen. Dazu gehören beispielsweise Jäger und Sportschützen. Für Schreckschusswaffen ist nur ein kleiner Waffenschein nötig, wenn die Waffe in der Öffentlichkeit getragen wird. Auch in diesem Fall wird der Besitzer bei der Waffenbehörde registriert.

Somit hat der Mann nach derzeitigen Ermittlungsstand nicht gegen geltendes Recht verstoßen, solange er die Waffen nicht in der Öffentlichkeit getragen hat. Dennoch prüft die Ordnungsbehörde nun ein Waffenbesitzverbot für den Ahrensburger. Damit dürfte er auch keine Schreckschusspistolen besitzen. Kontrollieren lasse sich dies aber nicht. Er könnte sich wieder Schreckschusswaffen kaufen.

Auffällig war der 61-Jährige zuvor nicht

„Zwar muss er im Geschäft auch seinen Personalausweis vorlegen, allerdings werden diese Daten im Unterschied zu erlaubnispflichtigen Waffen nicht an uns weitergeleitet“, erklärt Lange. Unter dem Strich bringe ein Waffenbesitzverbot den Vorteil, „dass wir bei einem weiteren Vorfall schnell im Bereich der Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat sind“.

Auffällig ist der 61-Jährige allerdings zuvor nicht geworden. Laut Polizeisprecher Holger Meier haben die Mitarbeiter des Pflegedienstes in der Vernehmung auch nichts von ähnlichen Vorfällen in der Vergangenheit berichtet. „Allerdings sind sie auch nicht explizit danach gefragt worden“, betont Meier.

Die Zwangseinweisung des Mannes in die Psychiatrie erfolgte am Montag auf Antrag des Kreises. Damit ein Richter dem zustimmt, muss eine psychische Grunderkrankung vorliegen. Zudem muss ein Facharzt zu dem Ergebnis kommen, dass der Patient für sich oder andere eine Gefahr darstellt – dies war am Montag zunächst der Fall. Weitere Untersuchungen konnten diese Diagnose aber nicht erhärten.