Ahrensburg. Bauausschuss beschließt fast einstimmig Satzung und Innenstadtkonzept. Geplant sind etwa 60 Projekte für rund 76 Millionen Euro.
Die Innenstadt von Ahrensburg wird offiziell zum Sanierungsfall – jedenfalls nach dem Willen der Stadtverwaltung und des Bauausschusses. Letzterer hat nun sowohl das Innenstadtkonzept als auch das Sanierungsgebiet „Ahrensburger Innenstadt/Schlossbereich“ samt einer Sanierungssatzung beschlossen. Dadurch sollen in den nächsten 15 Jahren rund 60 Projekte größtenteils mit Geld der Städtebauförderung verwirklicht werden.
Die endgültigen Beschlüsse müssen noch die Stadtverordneten fassen. Angesichts der Mehrheitsverhältnisse im Bauausschuss ist deren Zustimmung jedoch sehr wahrscheinlich. So stimmte der Ausschuss fast einstimmig für das Innenstadtkonzept bei einer Gegenstimme der FDP. Sanierungsgebiet und -satzung wurden einstimmig beschlossen. Der FDP-Vertreter im Ausschuss, Olaf Falke, durfte an dieser Abstimmung wegen Befangenheit nicht teilnehmen, da er im festgelegten Sanierungsgebiet Grundeigentum besitzt.
Konzept enthält keinen konkreten Zeitplan
Das Innenstadtkonzept ist ein Maßnahmenprogramm für Ahrensburgs Zentrum. Es umfasst diverse Bau- und Umbauprojekte. Zu ihnen gehören unter anderem die Sanierung des denkmalgeschützten Rathauses, die teilweise Erneuerung der Hamburger Straße, ein neu gestalteter Bahnhofsvorplatz und Busbahnhof, eine Tiefgarage unter dem Stormarnplatz und der Umbau der AOK-Kreuzung. Einen konkreten Zeitplan für die einzelnen Projekte enthält das Konzept jedoch nicht. Auch steht noch nicht fest, was am Ende tatsächlich auch umgesetzt werden kann.
Die Gesamtkosten für alle Maßnahmen des Konzepts würden rund 76 Millionen Euro betragen. Ein Großteil davon, rund 53 Millionen Euro, soll durch Fördergeld aus dem Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ finanziert werden. Davon übernehmen Bund und Land rund 33 Millionen Euro. Der Eigenanteil der Stadt Ahrensburg beträgt rund 20 Millionen Euro. Für die verbleibenden 23 Millionen könnte es nach Auskunft der Ahrensburger Stadtverwaltung weitere Förderungen geben.
Ausgleichsbeiträge für Wertsteigerung
Das Innenstadtkonzept ist die Grundlage für das Sanierungsgebiet „Ahrensburger Innenstadt/Schlossbereich“. Die Stadt darf solch ein Gebiet nach Paragraf 142 des Baugesetzbuches bestimmen. Dies geschieht durch eine dafür erlassene Sanierungssatzung. Sie und das festgelegte Gebiet sind die Voraussetzungen, um das Städtebaufördergeld zu erhalten. Im Baugesetzbuch ist ebenfalls geregelt (§ 154), dass Eigentümer für die Wertsteigerung einen Ausgleichsbeitrag zahlen müssen. Das Ahrensburger Sanierungsgebiet ist rund 60 Hektar groß und reicht vom Bahnhof bis zum Schloss. 1000 Flurstücke mit etwa 5000 Bewohnern sind betroffen.
Lange debattiert wurde im Bauausschuss weder über das Innenstadtkonzept noch über die Sanierungssatzung. FDP-Ausschussmitglied Olaf Falke begründete die Ablehnung des Innenstadtkonzepts durch seine Fraktion damit, dass sie dem darin enthaltenen Verkehrskonzept nicht zustimme. „Es wird zu wenig getan, um den Verkehr fließender zu machen“, sagte Falke.
Kritische Fragen gab es dagegen von Bürgern. So beklagte ein Anwohner des Sanierungsgebietes, dass dort Mietverträge künftig von der Stadt genehmigt werden müssten. Bauamtsleiter Peter Kania entgegnete, dass dies nicht für alle Arten der Verträge gelte. Der Ausschussvorsitzende Hartmut Möller (SPD) betonte die Vorteile eines Sanierungsgebietes: „Die Stadt erhält dadurch Millionen an Fördermitteln.“
Stadtverordnete sollen am Montag entscheiden
Stimmen die Stadtverordneten am Montag, 22. Januar, für Innenstadtkonzept und Sanierungssatzung, wird letztere mit Bekanntmachung wirksam. Grundstücke im Sanierungsgebiet erhalten im Grundbuch einen Vermerk, der zur Information der Eigentümer dient. Über die Projekte des Konzepts muss die Politik noch jeweils gesondert abstimmen.