Ahrensburg. Einige Bürger fürchten eine stärkere Lärmbelastung. Beim Umweltausschuss setzten sie sich für eine Verlegung eines Überholgleises ein.
Auf der jüngsten Sitzung des Ahrensburger Umweltausschusses befassten sich die Politiker mit den Einwendungen der Anwohner aus der Bürgerversammlung zur Verlängerung der S 4 von Hamburg bis nach Bad Oldesloe. Einige Bürger fürchten eine stärkere Lärmbelastung durch den Ausbau der Bahnstrecke. Sie setzen sich deswegen für eine Verlegung eines Überholgleises ein und fordern Priorität für den Lärmschutz vor den Belangen der Geschäftsinhaber in der Innenstadt.
Die Mitglieder des Umweltausschusses nahmen dies zur Kenntnis, schlossen sich jedoch einer Vorlage der Verwaltung an. Darin heißt es, dass das Anhalten und Anfahren wie ein vorbeifahrender Zug berechnet werde, obwohl es leiser sei. Der von der Bahn geplante Lärmschutz berücksichtige dies, weswegen dadurch keine stärkere Belastung zu erwarten sei.
Eine Resolution der Stadt ist nicht bindend für die Bahn
Eine andere Bürgerin hatte einen Vorrang des Lärmschutzes vor den Interessen der Geschäfte in der Innenstadt gefordert. Auch hier schlossen sich die Ausschussmitglieder der Argumentation der Verwaltung an. Sie verwies auf die im vorigen November von den Stadtverordneten beschlossene Resolution. Darin sprechen sich Politik und Verwaltung für einen Verzicht auf die von der Bahn geplanten sechs Meter hohen Lärmschutzwände im Bereich der Innenstadt aus. Um historische Sichtachsen zu erhalten und die Stadt attraktiv zu halten, fordern sie die Kombination weniger einschneidender Alternativen, die jedoch insgesamt einen gleich hohen Lärmschutz bieten sollen. Das Papier der Stadt ist für die Bahn jedoch nicht bindend. Im weiteren Planungsprozess kann Ahrensburg jedoch als Träger öffentlicher Belange und, sofern städtischer Grund betroffen ist, auch als Eigentümer Einwendungen geltend machen.
Obwohl die Bürgerversammlung bereits im September 2017 abgehalten wurde, kam es jetzt erst zur Beratung der Einwendungen. Sie mussten nach Angaben der Verwaltung aufbereitet und gemäß Gemeindeordnung erst von den Stadtverordneten zur Kenntnis genommen und an die zuständigen Fachausschüsse verwiesen werden.