Ahrensburg. Das Oberverwaltungsgericht bestätigt die 50-Prozent-Quote für kommunale Gesellschaften. Stormarner reagieren.

In den Aufsichtsräten von kommunalen Gesellschaften wie Stadtwerken müssen zur Hälfte Frauen vertreten sein. Das hat der 3. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts in Schleswig entschieden. Das Urteil hat zur Folge, dass auch in Stormarn die meist klar von Männern dominierten Gremien neu besetzt werden müssen. Dieser Schritt steht nach der Kommunalwahl am 6. Mai ohnehin an.

Städte wie Ahrensburg, Bad Oldesloe und Bargteheide schicken Vertreter aus ihren Parlamenten in Aufsichtsräte von Stadtwerken. Der Kreistag in Bad Oldesloe wiederum ist an der Abfallwirtschaftsgesellschaft Südholstein (AWSH) und an der Wirtschafts- und Aufbaugesellschaft Stormarn (WAS) beteiligt. „Das Urteil ist eindeutig, daran muss man sich halten“, sagt Stormarns Landrat Henning Görtz. Kraft Amtes gehört er selbst den Aufsichtsräten von AWSH und WAS an. Die weiteren Mitglieder bestimmt der Kreistag. Im Fall der Abfallgesellschaft ist dies mit Sabine Rautenberg (Grüne) aktuell nur eine Frau neben vier weiteren Männern. „Da ja auch der Kreis Herzogtum Lauenburg beteiligt ist, gibt es bei der genauen Umsetzung der Quote noch einige Fragen zu klären“, sagt Henning Görtz.

Im Kreistag liegt der Frauenanteil bei 40 Prozent

Im Rat der WAS stehen ihm Monja Löwer (Grüne) und Gudrun Steinmann (CDU) sowie Hans Helmut Enk (CDU) und Ulrich March (SPD) zur Seite. Mit 40 Prozent ist der Frauenanteil im Kreistag vergleichsweise hoch.

Los ist möglich

§ 15 Gremienbesetzung des Gleichstellungsgesetzes (GstG): (1) bei Benennungen und Entsendungen von Vertreterinnen und Vertretern für Kommissionen, Beiräte, Ausschüsse, Vorstände, Verwaltungs- und Aufsichtsräte sowie für vergleichbare Gremien, deren Zusammensetzung nicht durch besondere gesetzliche Vorschriften geregelt ist, sollen Frauen und Männer jeweils hälftig berücksichtigt werden.

Bestehen Benennungs- oder Entsendungsrechte nur für eine Person, sollen Frauen und Männer alternierend berücksichtigt werden, wenn das Gremium für jeweils befristete Zeiträume zusammengesetzt wird; anderenfalls entscheidet das Los. Bestehen Benennungs- oder Entsendungsrechte für eine ungerade Personenzahl, gilt Satz 2 entsprechend für die letzte Person.

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In der Ahrensburger Stadtverordnetenversammlung sind es dagegen aktuell nur 29 Prozent. Dem neunköpfigen Aufsichtsrat der Stadtwerke gehören sogar ausschließlich Männer an – nicht eine Partei hatte eine Frau nominiert. „Wir werden die Fraktionen nach der Neuwahl noch mal deutlich auf die Rechtslage hinweisen“, sagt Bürgermeister Michael Sarach. Vermutlich werde sich auch die Gleichstellungsbeauftragte in der Verwaltung des Themas annehmen. Grundsätzlich sei die 50-Prozent-Quote richtig.

Nachholbedarf im Badlantic-Aufsichtsrat

Auch im neunköpfigen Badlantic-Aufsichtsrat besteht noch Nachholbedarf: Sieben Männer wachen über die Hallenbad-Geschäfte, hinzu kommen Anne Hengstler (CDU) und Cordelia König (Grüne). Aufgrund seiner Position ist Verwaltungschef Sarach in beiden Gremien vertreten. Ob das immer der Bürgermeister sein soll, werde noch diskutiert.

Einen Vorteil in dieser Beziehung hat Bargteheide: Birte Kruse-Gobrecht ist die einzige hauptamtliche Bürgermeisterin in Stormarn. Im siebenköpfigen Aufsichtsrat der Stadtwerke wirken neben ihr Cornelia Harmuth (CDU) und Marion Luig-Wölffel (Wählergemeinschaft WfB) mit. Im gleichen Gremium der Abwassergesellschaft Bargteheide sind die Frauen mit vier zu eins sogar klar in der Mehrheit. Die Bürgermeisterin betont, dass zuerst die Bedingungen für den ehrenamtlichen politischen Einsatz verbessert werden müssten. Sie sagt: „Frauen sollten sich auch angesprochen fühlen.“

Klage des Husumer Stadtverordnetenkollegiums

Das Landesministerium für Justiz, Europa,Verbraucherschutz und Gleichstellung will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. „Es wird dann Gespräche mit dem Innenministerium als Kommunalaufsicht und den Kommunalen Landesverbänden geben, um die Folgen des Urteils zu diskutieren“, sagt Ministeriumssprecher Oliver Breuer.

Geklagt hatte das Husumer Stadtverordnetenkollegium. Die Kommunalpolitiker wollten 2015 vier Männer und eine Frau in den Aufsichtsrat der Tourismus- und Stadtmarketing Husum GmbH (TSMH) entsenden. Der Bürgermeister beanstandete den Beschluss mit Hinweis auf das Gleichstellungsgesetz und forderte drei Frauen. Darin sahen die Stadtverordneten einen unzulässigen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltungsgarantie. Das Oberverwaltungsgericht folgte dem nicht und ließ eine Revision nicht zu.