Ahrensburg. 30 Jahre alter Oldesloer wegen Volksverhetzung vom Gericht in Ahrensburg für schuldig befunden. Jetzt muss er eine Geldauflage zahlen.
„Dummes Dreckspack, gleich an die Wand stellen und abknallen, Danke Frau Merkel“ – diese Worte sind einem 30 Jahre alten Mann aus Bad Oldesloe zum Verhängnis geworden. Ihretwegen war er vor dem Amtsgericht Ahrensburg wegen Volksverhetzung angeklagt. Dieses Verfahren hat das Gericht nun eingestellt, jedoch muss der Angeklagte eine Geldauflage in Höhe von 600 Euro zahlen.
Was war geschehen? Der Angeklagte hatte die Worte im Internet im sozialen Netzwerk Facebook auf der Seite der „Bild“-Zeitung geschrieben. Sie waren sein Kommentar zu einem Bericht über die Vergewaltigung einer Frau mit ausländischen Tatverdächtigen. Ein anderer Facebook-Nutzer und Leser der „Bild“-Seite hatte den Kommentar daraufhin bei der Polizei angezeigt. Deren Ermittlungen führten über dessen Facebook-Zugang zu dem Oldesloer.
30-Jähriger bekennt sich zu dem Kommentar bei Facebook
Vor Gericht gestand der Angeklagte, die Worte geschrieben und den Kommentar im Februar 2017 auf Facebook verfasst zu haben. Allerdings habe er sich nicht gegen Ausländer und Flüchtlinge gerichtet. „Ich habe allgemein Vergewaltiger gemeint“, sagte der 30-Jährige in der Verhandlung.
„Der Tatbestand derVolksverhetzung liegt vor, auch wenn er sich nicht gegen Flüchtlinge richtet“, entgegnete ihm der Staatsanwalt. Die Vorschrift im Strafgesetzbuch verlange unter anderem eine „vorbezeichnete Gruppe“ als Ziel der Hetze.
Gegen eine Geldzahlung wird das Verfahren eingestellt
„Hier sprechen sie der Gruppe der Vergewaltiger das Recht auf ein ordentliches Gerichtsverfahren ab und das öffentlichkeitswirksam auf der Facebook-Seite der Bild-Zeitung“, sagte der Ankläger. Im Übrigen nehme er dem Angeklagten nicht ab, dass es nicht auch gegen Flüchtlinge ging. „Wieso sollen sie sonst Frau Merkel erwähnt haben?“ Er sah darin einen Bezug zur Flüchtlingspolitik der Bundeskanzlerin.
Zu einer möglichen rassistischen Einstellung des Oldesloers wollte das Gericht seine Ex-Freundin als Zeugin befragen. Diese erschien jedoch unentschuldigt nicht, weswegen gegen sie ein Ordnungsgeld von 150 Euro verhängt wurde. Um das Verfahren abzukürzen, regte die Staatsanwaltschaft an, es einzustellen gegen eine Zahlung des Angeklagten von 600 Euro an eine gemeinnützige Organisation. Diesem Vorschlag folgte die Richterin und auch der Angeklagte stimmte ihm zu.