Bargteheide. Vor drei Jahren hatte die Kieler Verkehrsgesellschaft aus Sicherheitsgründen ein generelles Mitnahmeverbot für Elektromobile erlassen.
Dürfen Menschen mit E-Scootern in Bussen mitfahren oder nicht? Mit dieser Frage beschäftigt sich das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig am Donnerstag, 2. November. Ab 10 Uhr geht der Rechtsstreit zwischen dem Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) und der Kieler Verkehrsgesellschaft (KVG) in die nächste Runde. Die Verhandlung ist öffentlich.
Die KVG hatte aus Sicherheitsgründen vor drei Jahren ein generelles Mitnahmeverbot für Elektromobile erlassen. Im Dezember 2015 hatte das OLG in einer einstweiligen Verfügung entschieden, dass das nicht richtig sei. Im August 2016 wies das Kieler Landgericht die Klage des BSK allerdings ab. Es bestehe zwar grundsätzlich ein Anspruch auf Beförderung auch für E-Scooter-Fahrer, jedoch seien die Sicherheitsinteressen aller Fahrgäste abzuwägen. „Das Recht der Fahrgäste auf Schutz ihrer körperlichen Unversehrtheit geht diesem Anspruch vor“, hieß es in der Begründung.
Reigbert setzt sich für bessere Mobilität ein
Seit Ende Dezember 2016 nehmen auch die Busse im Hamburger Verkehrs-Verbund (HVV) keine E-Scooter mehr mit. Einer der Betroffenen ist der Bargteheider Andreas Reigbert, der in seiner Heimatstadt die BSK-Kontaktstelle für den Kreis Stormarn leitet. Er ist an Multipler Sklerose (MS) erkrankt und setzt sich unter anderem für bessere Mobilität in Bussen und Bahnen ein.