Bad Oldesloe. Das Land erstellt eine neue Liste mit schützenswerten Gebäuden. Doch die Eigentümer sind noch nicht informiert. Das kann Folgen haben.

Die Zahl der Denkmale im Kreis Stormarn wird sich schon bald mehr als verdoppeln. Das Landesamt für Denkmalpflege in Kiel hat in den vergangenen drei Jahren mehr als 1400 sogenannte einfache Kulturdenkmale (siehe unten rechts) zwischen den Städten Reinbek und Reinfeld erfasst. Jetzt entscheiden die Mitarbeiter, welche davon in die offizielle Denkmalliste für Stormarn eingetragen werden. Die umfasst aktuell rund 350 Objekte von Kirchen über Herrenhäuser bis zu Straßen und Parks.

Das Land Schleswig-Holstein hatte das Denkmalschutzgesetz Anfang 2015 geändert. Damit fiel die Unterscheidung zwischen einfachen und besonderen Kulturdenkmalen weg. Landesweit betrifft dies rund 16.000 Objekte, darunter gut 1400 im Kreis Stormarn. Allerdings gab es in den einzelnen Behörden nur sehr unvollständige Karteien, die zudem manchmal über Jahrzehnte nicht gepflegt worden waren.

350 Objekte vor Eintragung, 400 werden noch geprüft

...ebenso die Suksche Kate in Glinde, die restauriert werden muss...
...ebenso die Suksche Kate in Glinde, die restauriert werden muss... © Bündnis 90/Die Grünen in Glinde | Bündnis 90/Die Grünen in Glinde

„Circa 350 ehemalige einfache Kulturdenkmale sind bereits zur Eintragung vorgesehen“, sagt Bastian Müller, beim Landesamt für Inventarisation zuständig. In weiteren rund 400 Fällen ist die Bewertung noch nicht abgeschlossen. „Da sind zum Beispiel noch Einzelbegehungen notwendig“, sagt Müller. Bei 520 Monumenten stellten die Experten fest, dass kein besonderer Wert und damit auch kein Denkmal vorhanden ist.

Hinzu kamen 137 Verluste. Die entsprechenden Objekte waren entweder abgerissen oder so stark baulich verändert worden, dass sie nicht mehr wiederzuerkennen waren. Die Quote liegt deutlich unter dem Landesdurchschnitt von rund 50 Prozent. Welche Objekte genau unter Denkmalschutz gestellt werden, wissen selbst die Eigentümer noch nicht. „Für eine systematische Benachrichtigung fehlt uns noch das Personal“, sagt Landeskonservator Michael Paarmann. Er setzt darauf, dass das Finanzministerium Geld für das auf drei Jahre angelegte Projekt „Denkmalliste Schleswig-Holstein“ bewilligt.

Neue Denkmalliste soll 2020 veröffentlicht werden

Dann könnten Anfang des kommenden Jahres Stellen ausgeschrieben werden, die neuen Kollegen die Bewertung abschließen und alle Eigentümer benachrichtigen. „Wir hoffen, die aktualisierte Denkmalliste 2020 veröffentlichen zu können“, sagt Michael Paarmann. Jeder Bürger könne sich dann im Internet genau informieren.

...die Kopfsteinpflasterpiste von Ohe nach Sachsenwaldau ist Kreisstraße...
...die Kopfsteinpflasterpiste von Ohe nach Sachsenwaldau ist Kreisstraße... © BGZ | Susanne Holz

Momentan müsse sich das Landesamt um drängende Fälle kümmern. So gebe es in Flensburg ein größeres Sanierungsgebiet, wo die Einschätzung der Fachleute gefragt sei. „Wenn es zum Beispiel um Abbruchanträge geht, müssen die natürlich sofort bearbeitet werden“, sagt Paarmann. Wer Fragen habe, könne sich jederzeit an das Landesamt oder die Untere Denkmalschutzbehörde des Kreises Stormarn wenden. Diese berät in allen Fragen der fachgerechten Instandhaltung und Instandsetzung.

Eigentümer können auf steuerliche Vorteile hoffen

Für die Eigentümer von ehemals besonderen Kulturdenkmalen ändert sich nichts. Für die zweite Gruppe bedeutet die Eintragung auf der einen Seite zusätzliche Auflagen, bringt auf der anderen Seite aber auch die Chance auf steuerliche Vorteile oder finanzielle Zuschüsse mit sich. Ein Beispiel ist die Stadt Ahrensburg: Um das seit Kurzem unter Schutz stehende Rathaus zu sanieren, gibt es rund 6,35 Millionen Euro aus dem Programm Städtebaulicher Denkmalschutz von Bund und Land.

Auch private Eigentümer können profitieren, wie am Gut Altfresenburg in Bad Oldesloe zu sehen ist. Der dänische Architekt Christian Frederik Hansen hatte es 1791 im klassizistischen Stil errichten lassen. Anfang 2016 kauften es Martin und Astrid Kühl, um dort mit dem Verein „Kultur Gut Altfresenburg“ ein Wohnprojekt für Jung und Alt zu realisieren.

Bisher keine Klagen gegen neue Benachrichtigungen

...und die Stormarnschule gehört der Stadt Ahrensburg
...und die Stormarnschule gehört der Stadt Ahrensburg © Birgit Schücking

„Das ist der älteste Hansen-Bau in Schleswig-Holstein“, sagt Michael Paarmann, „ein tolles, wertvolles Haus.“ Für die Restaurierung der Eingangshalle gebe es jetzt 15.000 Euro Zuschuss. Nach der Sanierung sollen im nächsten Frühjahr Büros für nachhaltige Umwelttechnik und Gesundheit sowie Yoga- und Seminarräume in das Herrenhaus einziehen. In den weiteren Gebäuden entstehen 25 Wohnungen für Familien und Senioren gebaut.

Aus Sicht des Landesamtes in Kiel hat sich das neue Denkmalschutzgesetz bereits bewährt und Klarheit gebracht. „Wichtig ist Rechtssicherheit für alle Beteiligten“, sagt Michael Paarmann gegenüber dem Abendblatt. In der Kieler Behörde sind die Mitarbeiter stolz darauf, dass es in den vergangenen zweieinhalb Jahren zu keinem Klageverfahren aufgrund einer Neubenachrichtigung gekommen ist. Paarmann ergänzt in diesem Zusammenhang: „Das ist sicher auf die umfassenden Informationen zurückzuführen, die auch zukünftig jedem Benachrichtigungsschreiben hinzugefügt werden sollen.“

Eigentümer werden über Pflichten informiert

In Schleswig-Holsteinwurde bis 2014 zwischen einfachen und besonderen Denkmalen unterschieden.

Besondere Kulturdenkmale wurden in das Denkmalbuch eingetragen. Bei allen direkten Veränderungen und auch in der Umgebung war eine Genehmigung der Behörden erforderlich.

Einfache Kulturdenkmale waren nicht konsequent inventarisiert. Die Listen sind nicht aktuell und zudem fehlerhaft. Eigentümer mussten Veränderungen auch nicht anzeigen, es gab keinen gesetzlichen Schutz.

Künftig werden nur noch die Objekte als Kulturdenkmale geschützt, die einen hohen Aussagewert genießen. Die Eigentümer werden informiert, dass sie Genehmigungs- und Erhaltungspflichten einhalten müssen. Auf der Webseite

Auf der Webseite des Landesamtes für Denkmalpflege (www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/LD/ld_node.html) ist die Denkmalliste für Stormarn zu finden. kx

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