Bad Oldesloe. Das Kreditinistitut rechtfertigt die monatlichen Kosten für Basiskonten mit einem „hohem Beratungsbedarf“ der Kunden.

Die Sparkasse Holstein sieht der Klage der Verbraucherzentrale wegen zu hoher Gebühren für sogenannte Basiskonten gelassen entgegen. Das Geldinstitut hält Ausgestaltung und Preis für sachgerecht und an den Vorgaben des Gesetzgebers orientiert. „Wir bereiten eine entsprechende Klagerwiderung vor“, sagt Vorstandssprecher Björn Lüth.

Das Basiskonto kostet 8,95 Euro im Monat. Die Sparkasse verweist darauf, dass das genau dem Preis des „häufig genutzten“ Kontomodells Holstein Giro-Komfort entspricht. Der Bundesverband der Verbraucherzentrale hat am Landgericht Lübeck Klage eingereicht, dass Kunden für das „Girokonto für jedermann“ unangemessen hohe Gebühren zahlen müssten. Zudem hätten sie keine Chance, eine günstigere Online-Variante zu wählen. Als Vergleich nennen die Verbraucherschützer das Modell Holstein Giro-Online mit 2,95 Euro monatlich. Parallel wurden auch die Deutsche Bank (fürs Basiskonto 8,99 plus 1,50 Euro je Überweisung mit Beleg) und die Postbank (5,90 plus 0,99 Euro je Überweisung mit Beleg) verklagt.

Die Verbraucherzentrale hatte auch fünf Banken abgemahnt

Seit Mitte 2016 hat in Deutschland jeder Erwachsene – auch Geringverdiener, Sozialhilfeempfänger, Flüchtlinge und Obdachlose – das Recht auf ein Basiskonto. „Die Personengruppe, für die dieses Basiskonto geschaffen wurde, nimmt erfahrungsgemäß Bankdienstleistungen vor allem in den Filialen vor Ort in Anspruch“, sagt Björn Lüth. Dabei gebe es regelmäßig einen hohen Beratungsbedarf. „Vor diesem Hintergrund ist es nicht nachvollziehbar, warum diese Kontoinhaber vom preisgünstigsten Top-Modell profitieren sollten, das für die Online-Kontoführung ohne stationäre Dienstleistung konzipiert wurde.“

Lüth: Passend sei der Vergleich mit dem Modell Holstein Giro-Komfort, das alle Bankdienstleistungen unabhängig vom Zugangsweg enthalte. Der Leistungsumfang entspreche einem typischen Nutzungsverhalten, der Preis sei mit 8,95 Euro im Monat auch für alle Kunden identisch. „So erfolgt keine Benachteiligung einzelner Kundengruppen.“ Das Institut habe eine Anwaltskanzlei beauftragt, die Erwiderung zu formulieren.

Die Verbraucherzentrale hatte fünf Banken und die Sparkasse Holstein abgemahnt. Außerdem fordert sie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) auf, Leitlinien für angemessene Entgelte zu formulieren. Das helfe den Betroffenen schnell, da bis zu einem höchstrichterlichen Urteil Jahre vergehen könnten. Den Betroffenen raten die Verbraucherschützer, den höheren Kosten schriftlich zu widersprechen und den Umstieg auf einen günstigere Online-Variante zu verlangen, falls dies persönlich möglich ist.