Ahrensburg. Polen-Trio wegen mehrerer Einbrüche in Ahrensburg vor Gericht. Anwalt kritisiert Dolmetscherin. Strafen verhängt.

Sie kommen eher selten vor Gericht, die Fälle von Einbrüchen in Häuser und Wohnungen. Denn die Täter werden in Stormarn nicht allzu oft von der Polizei gefasst. Insofern war es die Ausnahme, dass sich am Mittwoch vor dem Amtsgericht Ahrensburg gleich drei Einbrecher verantworten mussten, die in Geschäftsräume in Bargfeld-Stegen eingedrungen waren. Der Vorwurf: Gemeinschaftlich versuchte Diebstähle in besonders schweren Fällen.

Prozessbeteiligte müssen auf die Übersetzerin warten

Einer der Täter wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, die beiden anderen erhielten Geldstrafen. Doch der Weg dahin vor Gericht war beschwerlich. So war die Verhandlung am Mittwoch bereits der vierte angesetzte Termin, den Prozess zu beginnen. Die Termine davor mussten verschoben werden. Unter anderem einmal, weil die Telefonanlage im Ahrensburger Gericht defekt war. Und auch am Mittwoch war es ein Prozess mit Hindernissen.

So bemängelte einer der Verteidiger nach Verlesung der Anklageschrift die Qualität der Übersetzung durch eine Dolmetscherin. Diese war notwendig, weil die Angeklagten polnischer Herkunft sind und nicht ausreichend Deutsch verstehen. Die Übersetzung sei langsam und lückenhaft, kritisierte der Anwalt, der ebenfalls Polnisch spricht. Um ein faires Verfahren zu ermöglichen, bestellte Richter Paul Holtkamp eine neue Dolmetscherin ein, die glücklicherweise aus Ahrensburg zu Gericht kommen konnte. Mit ihrer Arbeit waren dann alle zufrieden.

Es folgte die nächste Verzögerung: Für einen der Angeklagten musste ein Pflichtverteidiger bestimmt werden. Der wurde in Hamburg gefunden und traf nach rund 45 Minuten Verhandlungspause am Amtsgericht ein. Dann konnte es mit dem Prozess weitergehen. Eine dem Rechtsstaat geschuldete Geduldsprobe vor allem für die fünf geladenen Zeugen, die vor dem Saal warten mussten.

Parteien einigen sich auf Geständnis und mildere Strafen

Diese wurden nach weiteren Minuten des Wartens entlassen, ohne ausgesagt zu haben. Der Grund: Die drei Angeklagten – 39, 33 und 32 Jahre alt und alle in Hamburg wohnhaft – legten jeweils ein Geständnis ab. Vorausgegangen war eine Verständigung nach der Strafprozessordnung zwischen Richter, Staatsanwaltschaft und den drei Verteidigern. Danach konnten die Angeklagten für das Gestehen ihrer Taten mit bestimmten Bewährungs- und Geldstrafen rechnen.

In seinem Urteil wertete Richter Holtkamp die Geständnisse als glaubwürdig. Demnach haben die Angeklagten am 18. Juli 2015 zunächst vergeblich versucht, in Bargfeld-Stegen in eine Apotheke einzubrechen. Danach drangen sie in eine Bäckerei ein, verließen diese aber ohne Beute. Daraufhin brachen sie in eine weitere Bäckerei ein. Beim Versuch, einen Tresor mitzunehmen, wurden sie von der Polizei festgenommen. Letztere hatte der Bäckerei-Inhaber verständigt, nachdem er von seiner Videoüberwachung alarmiert worden war.

Für diese Taten wurden zwei der Angeklagten zu Geldstrafen von 3600 und 2700 Euro verurteilt. Der 39 Jahre alte Täter erhielt eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung. Er ist einschlägig vorbestraft, darf nun drei Jahre nicht mehr straffällig werden. Zudem muss er eine Geldbuße von 600 Euro zahlen.