Tangstedt.

An der Costa Kiesa, dem Badesee in der Gemeinde Tangstedt, darf kein separater Hundestrand eingerichtet werden. Diese Information bekamen die Politiker des zuständigen Zentralausschusses nun aus dem Ordnungsamt in Itzstedt übermittelt. Zwar gibt es auf Grundlage des Landesnaturschutzgesetzes an Nordsee- und Ostseeküste rund 100 entsprechende Gebiete, doch für Binnengewässer wie die „Kiesa“ gilt diese Regelung nicht. Grund sind Sorgen um die Badewasserqualität und vor einer Verkeimung.

Laut der im letzten Jahr beschlossenen Benutzungsordnung dürfen Hunde zwar nicht baden, wohl aber an der Leine geführt werden. Weil der Passus unklar formuliert war, kam es zu Diskussionen mit Hundehaltern, die dachten, ihr Tier auch am Strand bei sich haben zu dürfen. Das aber ist bereits gemäß des Hundegesetzes untersagt. Die Beschilderung an dem See soll nun ergänzt werden.

Auf der Sitzung des Zentralausschusses an diesem Mittwoch, 19.30 Uhr (Rathaus, Sitzungssaal), berät die Politik darüber und über die weiteren Erkenntnisse seit Einführung der Benutzungsordnung an der „Kiesa“.