Grundeigentümer in Glinde bekommen für das laufende Kalenderjahr keine Bescheide für Grundsteuer und Straßenreinigungsgebühren. Darauf weist die Stadtverwaltung hin. Grund ist, dass ab 2016 sogenannte Dauerbescheide erteilt wurden. Diese sind solange gültig, bis ein neuer Bescheid ergeht. Bei allen, die sich am Lastschriftverfahren beteiligen, werden die Abgaben zu den Fälligkeiten abgebucht. Alle anderen werden gebeten, die Zahlungen wie im Bescheid für 2016 vorgesehen an die Stadtkasse Glinde zu leisten.