Ahrensburg. Stormarner entscheiden am 27. Novemberüber die Gremien in 22 Gemeinden. Das Abendblatt beantwortet die wichtigsten Fragen.

Die Nordkirche wählt im November ihre neuen Kirchengemeinderäte. Seit Ende September wurden rund zwei Millionen Wahlberechtigte mit einer Benachrichtigung per Brief zur Teilnahme an der Kirchenwahl aufgerufen. In den Gemeinden des Kreises Stormarn wird am 27. November, dem ersten Adventssonntag, gewählt. Wir sagen Ihnen, was Sie dazu wissen sollten.

Wo wird gewählt in Stormarn?

In 22 Gemeinden wird gewählt. Die Sache wird ein wenig kompliziert dadurch, dass die Kirchenkreise nicht identisch sind mit den Kreisen der kommunalen Verwaltung. Das führt dazu, dass Stormarn in zwei unterschiedlichen Kirchenkreisen wählt und dass ein Ort wie Zarpen sogar zu einer Gemeinde im benachbarten Kreis Segeberg zählt.

15 Stormarner Gemeinden gehören zum Kirchenkreis Hamburg-Ost: Ahrensburg, Bargteheide, Barsbüttel, Eichede, Glinde, Großhansdorf, Hoisbüttel, Lütjensee, Neuschönningstedt-Ohe, Reinbek, Schönningstedt, Siek, Steinbek, Tangstedt, Trittau. Sieben Gemeinden liegen im Kirchenkreis Plön-Segeberg: Bad Oldesloe, Bargfeld-Stegen, Grabau (zählt zu Sülfeld im Kreis Segeberg), Hamberge, Klein Wesenberg, Reinfeld, Zarpen.

Die Wahlbenachrichtigung informiert darüber, wo das Wahllokal eingerichtet wird und in welchem Zeitraum die Wahl möglich ist.

Wer darf eigentlich wählen?

Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder, die am 13. November mindestens 14 Jahre alt sind. Wer bis Anfang Oktober keine Benachrichtigung per Post bekommen hat, sollte bei seiner Kirchengemeinde nachfragen, die das Wahlverzeichnis führt. Sollte die Wahlbenachrichtigung verloren gehen, würde im Wahllokal auch eine Identifikation mit dem Personalausweis ausreichen.

Ist eine Briefwahl möglich?

Ja. Die Benachrichtigung enthält ein Briefwahl-Antragsformular. Der Antrag muss zwei Tage vor dem Wahltermin im Gemeindebüro vorliegen.

Was macht ein Gemeinderat?

Im Wahlaufruf der Nordkirche heißt es: „Der Kirchengemeinderat ist für sechs Jahre Amtszeit das zentrale Leitungsgremium Ihrer Kirchengemeinde. Deshalb ist die Kirchenwahl ein wichtiger und wegweisender Schritt im Gemeindeleben.“ In der Kirchengemeindeordnung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland ist detailliert beschrieben, was die Aufgaben des Rats sind. Das beginnt mit dem fundamentalen Satz: „Die Kirchengemeinde wird durch den Kirchengemeinderat geleitet.“ Die Mitglieder sollten Vorbilder sein und das Bild von Kirche in der Öffentlichkeit prägen. Weiter heißt es, der Rat sei verantwortlich für die Gestaltung der Gottesdienste und liturgischen Handlungen, beschließe über Gestaltung und Nutzung gottesdienstlicher Räume, lege Gottesdienstzeiten fest, sorge sich um lebendigen Gottesdienst und die Pflege der Kirchenmusik.

Der Rat ist zuständig für Kinder- und Jugendarbeit, er beschließt Satzungen der Gemeinde, wirkt bei der Besetzung von Pfarrstellen mit, besetzt Stellen und hat die Dienstaufsicht über die Mitarbeiter. Er ist verantwortlich für die Gebäudebewirtschaftung, verwaltet das Vermögen der Gemeinde, beschließt Haushalt und Jahresrechnung, hat also die Geschäftsführung inne, und kann sogar über die Widmung und Entwidmung von Kirchen und weiteren gottesdienstlich genutzten Gebäuden sowie kirchlichen Friedhöfen entscheiden. Last not least heißt es, zu seinen Aufgaben gehöre es, dass der Friede in der Gemeinde gewahrt und die Gemeinschaft der Kirche Jesu Christi gestärkt werde.

Wer sitzt im Gemeinderat?

Gesetzt sind die Pastoren, die in der Gemeinde ein Pfarramt haben. Hinzu kommen die gewählten Mitglieder. Sie bilden die Mehrheit im Kirchengemeinderat. Ihre Gruppe soll mindestens sechs Mitglieder umfassen. Ergänzt werden kann der Rat noch durch maximal zwei Mitglieder, die vom aktuellen Kirchengemeinderat in Abstimmung mit dem Kirchenkreisrat berufen werden, darunter kann auch ein Mitarbeiter der Gemeinde sein. Die Anzahl der Pastoren plus einem Mitarbeiter darf nicht mehr als ein Drittel der Mitglieder im Kirchengemeinderat betragen.

Wie groß ist der Rat?

Die Anzahl der Mitglieder im Kirchengemeinderat legt der amtierende Rat fest. Vorgegeben ist nur ein Minimum von sechs gewählten Mitgliedern, damit auch in der Konstellation von nur einer Pfarrstelle plus zwei berufenen Mitgliedern der Mehrheitsanteil von zwei Dritteln gewählten Ehrenamtlichen gewahrt würde. Die Anzahl der Ehrenamtlichen ist nicht limitiert, orientiert sich in der Regel aber an der Anzahl der Pfarrstellen in der Gemeinde. Aus Gründen der Arbeitsfähigkeit wird bevorzugt, den Kirchengemeinderat nicht unnötig personell aufzublähen.

In Ahrensburg wird der Kirchengemeinderat mindestens 18 Mitglieder haben, nämlich fünf Pastoren und 13 gewählte Vertreter. Es könnten noch zwei vom Ahrensburger Beauftragtengremium (siehe unten) beziehungsweise dem Kirchenkreisrat berufene Mitglieder hinzukommen. In Bad Oldesloe hat der Kirchengemeinderat mindestens 27 Mitglieder (18 davon gewählt), in der Gemeinde Klein Wesenberg mindestens elf (acht davon gewählt).

Wer wird gewählt?

Wahlberechtigte Gemeindeglieder konnten bis zum Ablauf des achten Sonntags vor Beginn des Wahlzeitraums (13. November) schriftlich beim Kirchengemeinderat Wahlvorschläge einreichen. Jeder durfte nur einen Namensvorschlag enthalten. Er bedurfte der Unterstützung von mindestens fünf weiteren wahlberechtigten Gemeindegliedern.

Angesichts der umfassenden und zeitlich aufwendigen Aufgaben eines ehrenamtlich arbeitenden Kirchengemeinderats ist es nicht einfach, Kandidaten in großer Zahl zu finden. Deshalb stehen nicht selten nur so viele Kandidaten zur Wahl, wie Plätze im Rat zu vergeben sind. Das ist auch in diesem Jahr in den Stormarner Gemeinden zu beobachten. Absolute Ausnahme ist Ahrensburg, wo 30 Bewerber für 13 Plätze kandidieren. Die Gründe dafür finden Sie unten auf dieser Seite. Alle Kandidaten haben sich in einer separaten Gemeindeversammlung oder im Anschluss an einen Gottesdienst den Wählern vorgestellt.

Wie ist die Wahlbeteiligung?

Normalerweise eher gering – die Wahlbeteiligung liegt oft deutlich unter zehn Prozent. Dagegen sind die 10,25 Prozent, die bei der vergangenen Wahl 2008 in Ahrensburg registriert wurden, ein Spitzenwert – aber letztlich auch enttäuschend angesichts der umfassenden Bedeutung dieses Gremiums der gemeindlichen Selbstverwaltung. Denn die gewählten Räte bestimmen die Geschicke ihrer Kirchengemeinde.

Wie wird gewählt?

Jeder Stimmzettel enthält Angaben über die Anzahl der zu wählenden Mitglieder. Jeder Wahlberechtigte darf maximal so viele Namen kennzeichnen, wie Sitze mit gewählten Vertretern im Kirchengemeinderat zu besetzen sind. In Ahrensburg, wo 13 Ratsmitglieder gewählt werden, darf er also bis zu 13 Namen nennen. Die Häufung mehrerer Stimmen auf einen Namen (Kumulieren) ist nicht zulässig.

Ahrensburg – die Besonderheiten, die Kandidaten

In Ahrensburg ist die Situation vor der Wahl eine andere als überall sonst in Stormarn. Der 2010 aufgedeckte Missbrauchsskandal und die anhaltenden Auseinandersetzungen über die 2013 angekündigte Entwidmung von St. Johannes haben ein Klima gegenseitigen Misstrauens zwischen Gemeinde und Kirchenkreis geschaffen, das immer wieder zu akuten Spannungen führt. 2014 war der Kirchengemeinderat nach dem Rücktritt einiger Mitglieder nicht mehr beschlussfähig. Der Kirchenkreisrat setzte ein sogenanntes Beauftragtengremium mit von ihm berufenen Mitgliedern ein, das seither die Kirchengemeinde leitet.

Es wird erwartet, dass sich Ahrensburgs Gemeinde mit einem demokratisch legitimierten Rat wieder selbst verwalten kann und Spannungen überwunden werden. Die Tatsache, dass es 30 Bewerber für 13 Gemeinderatsplätze gibt, ist ein ermutigendes Zeichen für das Engagement der Gemeindeglieder.

Sie stellen sich zur Wahl

Horst Aschmann (85), Rentner, Ulrich Fornoff (59), Kirchenmusikdirektor, Fabian Garthe (46), Privatmusikerzieher, Heidrun Gruner (72), Auslandskorrespondentin, Susanne Geißler-Schön (67), Oberstudienrätin i. R., Hans-Peter Hansen (75), freischaffender Architekt, Jan Hansen (38), Entwicklungs-Ingenieur und Software-Projektleiter, Jessica Heinrich (21), Theologie-Studentin, Claudia Heinrich-Philipp (50), Beamtin, Dagmar Henning-Greve (62), Berufsschullehrerin, Irene Karsten (53), Physiotherapeutin und VHS-Dozentin, Inga Knabe (49), Angestellte, Brigitte Köhn (76), Rentnerin, Margit Kreß (50), Regisseurin, Renate Kunze (71), Rentnerin, Florian Lemberg (42), Projektmanager und Führungskraft in einem internationalen Handelsunternehmen, Herbert Meißner (76), Pfarrer im Ruhestand, Ursula-Inga Mühlfeld (66), Diplom-Finanzwirtin, Günter Ott (70), Pensionär, Udo Pfahl (55), Krankenhausangestellter, Wiebke Pinkowsky (52), Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, Hans Reinert (70), Assessor, Briefmarkenhändler, Holger Scheer (50), Grafiker/Art Director, Karen Schmick (65), Chemielaborantin, Marc Schwering (38), Informatiker, Solution Architect, Renate Stollberg (62), Ärztin, Dorothea Thie (57), Kauffrau, Elisabeth Tuch (71), Tierärztin, Karin von der Lieth (76), Studiendirektorin i. R.; Jürgen Wahl (78), Rentner.

Wo wählt Ahrensburg?

In Ahrensburg wird am 27. November von 12 bis 18 Uhr in der Gottesbude 2-3 (Mittagsbude) bei der Schlosskirche gewählt. Die öffentliche Auszählung der Stimmen erfolgt im Anschluss im Gemeindesaal. Der neue Kirchengemeinderat wird am Sonntag, 15. Januar, in einem Gottesdienst in sein Amt eingeführt.