Ahrensburg. Allein aus Ahrensburg kamen im Juni fast 4000 Klagen. Laut Behörde sind es allerdings oft dieselben Bürger.
Die Zahl der Beschwerden über Fluglärm im Kreis Stormarn war noch nie so hoch wie im ersten Halbjahr 2016. Fast 6700 der rund 19.600 Proteste, die die Hamburger Fluglärmschutzbeauftragte erreichten, kamen aus dem östlichen Randkreis. „Damit sind schon mehr als doppelt so viele Beschwerden wie im Jahr 2015 erfasst worden“, sagt Martin Mosel von der Bürgerinitiative für Fluglärmschutz in Hamburg und Schleswig-Holstein (BAW).
Die immense Steigerung ist offensichtlich auch das Verdienst einiger äußerst engagierter Dauerbeschwerdeführer. Seit 13. Juli ist es wieder erlaubt, auch die Zahl der Kläger zu erfassen. „Schon jetzt lässt sich sagen, dass eine Vielzahl der Beschwerden auf eine relativ kleine Anzahl von Personen zurückgeht“, sagt Jan Dube, Sprecher der Umweltbehörde Hamburg.
Auch in Großhansdorf steigt die Zahl der Gegner
Der Blick in die Statistik zeigt große regionale und zeitliche Unterschiede. So entfielen rund 6000 der 6700 Stormarner Beschwerden auf Ahrensburg und die letzten drei Monate – mit Juni (fast 4000) als Rekord. Im Januar (sechs Beschwerden), Februar (16) und März (11) gab’s kaum Proteste aus der Stadt.
Auch in Großhansdorf (Februar bis April null Beschwerden) schnellte die Zahl im Juni auf 328 empor. Ähnlich ist die Entwicklung in Elmenhorst, wo sich ebenfalls eine Bürgerinitiative gegründet hat. Von Januar bis Mai gab’s aus dem Ort zwischen drei und sechs Beschwerden, im Juni aber 61.
BAW-Sprecher Martin Mosel ärgert sich zudem über die Ausnahmen vom Nachtflugverbot. Im Juni habe es jede Nacht durchschnittlich fünf Starts oder Landungen nach 23 Uhr gegeben. Laut Flughafen waren extreme Wetterlagen und Streiks die Ursache für die vermehrten Verspätungen. Für Mosel gibt es jetzt nur eine Konsequenz. „Um sicherzustellen, dass der Flugbetrieb zuverlässig um 23 Uhr beendet ist, muss die planmäßige Betriebszeit sofort auf 22.30 Uhr beschränkt werden“, sagt er. „Ausnahmen dürfen nur noch sicherheitsrelevant begründet sein.“