Ahrensburg/Kiel. Großhansdorfer Verdächtige freigelassen. Piraten kritisieren Äußerung von Ralf Stegner in einem Interview mit dem Abendblatt.

Hat die Staatsanwaltschaft richtig gehandelt, als sie entschied, keinen Haftbefehl gegen zwei Männer zu erlassen, die die Polizei in Großhansdorf am 28. Juni erwischt hatte? Sie standen unter dem Verdacht, am Barkholt einen Einbruchsversuch unternommen zu haben. Dennoch wurden die beiden Albaner mit Wohnsitz in Hamburg wieder freigelassen. Ein Vorfall, mit dem sich am Mittwoch der Innenausschuss des Landtags befasste. Ergebnis: Ja, die Staatsanwaltschaft hat zumindest aus Sicht des Ausschusses alles richtig gemacht.

Patrick Breyer, der Vorsitzende der Piratenfraktion im Landtag, hatte den Antrag gestellt, das Thema auf die Tagesordnung zu setzen. Anlass war ein Interview in der Regionalausgabe Stormarn des Hamburger Abendblatts. Dort hatten wir Ralf Stegner, SPD-Landes- und Fraktionsvorsitzender, nach seiner Einschätzung des Vorfalls gefragt. Seine Antwort: Die Freilassung der Tatverdächtigen sei „schwer nachvollziehbar“, aber solche Dinge seien nicht die Regel. Polizei und Justiz müssten besser kooperieren. Stegner weiter: „Klar ist aber auch: Die Justiz ist unabhängig, Politik kann nur in Maßen beeinflussen.“

Gerichte seien an Recht und Gesetz gebunden

Nach Ansicht von Breyer versucht Stegner mit seinen Äußerungen im Abendblatt, die politische Verantwortung für Wohnungseinbrüche auf die Gerichte abzuschieben. Die aber seien „an Recht und Gesetz gebunden“. Breyer schildert die Rechtslage: „Vor einer Verurteilung werden Tatverdächtige nur in Untersuchungshaft genommen, wenn besondere Gründe vorliegen und das ordentliche Strafverfahren nicht abgewartet werden kann. Ihre Freilassung heißt also nicht, dass die mutmaßliche Tat keine Konsequenzen hätte, sondern dass die Konsequenzen im Strafverfahren geklärt werden.“

Ähnlich sieht es auch die Staatsanwaltschaft Lübeck. Die fertigte auf Bitte des Justizministeriums einen Bericht an, der am Mittwoch im Innenausschuss verlesen wurde. Darin heißt es: Zwar hätten sich Hebelspuren an einer Terrassentür gefunden, aber Tatzeugen habe es nicht gegeben. „Die Staatsanwaltschaft hat deshalb einen dringenden Tatverdacht gegen die beiden Männer abgelehnt.“ Weiter heißt es in dem Bericht: Es handele sich bei den Großhansdorfer Ereignissen nicht um einen Fall, „aus dem sich ein Optimierungsbedarf zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft ablesen ließe“. Außerdem gelte seit Jahresbeginn für alle Staatsanwaltschaften eine Handlungsempfehlung des schleswig-holsteinischen Generalstaatsanwalts für das „Deliktfeld Wohnungseinbrüche“. Ein einheitliches Vorgehen sei somit gesichert.