Bargteheide/Kiel. Andreas Reigbert kämpft seit Jahren für Mobilität. Busse nehmen Elektro-Scooter nicht mit. Heute verhandelt das Landgericht.

„Diskriminierung von Menschen mit Behinderung durch die Verkehrsunternehmen“ – mit diesem Thema beschäftigt sich heute das Landgericht. Beklagt ist die Kieler Verkehrsgesellschaft (KVG). Kläger ist der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK). Die KVG weigert sich, wie andere Verkehrsunternehmen auch, Elektro-Scooter in Bussen mitzunehmen. Von dem Urteil erhofft sich auch der Bargteheider Andreas Reigbert eine positive Veränderung für sein Leben.

Zum Hintergrund: Andreas Reigbert ist körperlich eingeschränkt. Seit 2012 ist er auf einen Elektro-Scooter angewiesen. Doch am Bargteheider Bahnhof oder an der Bushaltestelle endet die Mobilität des 53-Jährigen. Mit seinem Scooter hat er kaum eine Chance, in öffentlichen Verkehrsmitteln mitgenommen zu werden. Die Begründung von Busunternehmen und Verkehrsverbänden: Elektromobile könnten im Bus umkippen und andere Fahrgäste gefährden. So argumentiert auch die Firma Autokraft im Kreis Stormarn. Gegen diese „erhebliche Diskriminierung von Menschen mit Behinderung“ geht der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter nun gerichtlich gegen die Kieler Verkehrsgesellschaft (KGV) vor.

Reigbert sieht dem Termin mit Spannung entgegen und hofft auf eine „wichtige Präzedenzentscheidung“. Sollte das Gericht den Verkehrsunternehmen Recht geben, rechnet Reigbert mit negativen wirtschaftlichen Konsequenzen für die Hersteller von Elektro-Scootern. Reigbert vermutet, dass viele Besitzer diese gegen teurere Elektro-Rollstühle tauschen würden. Denn die werden anstandslos von den Verkehrsbetrieben mitgenommen. Diese Tatsache könnte Auseinandersetzungen mit den Krankenkassen nach sich ziehen, mutmaßt der Bargteheider.

Fällt das Urteil aus Reigberts Sicht positiv aus, würde das für ihn allemal ein Stückchen mehr Freiheit bedeuten. Doch das „große Problem mit dem nicht barrierefreien Bahnhof“ in Bargteheide bleibe weiterhin. Dort sind die Bahnsteige für die zum Einstieg benötigten Rampen deutlich zu niedrig. (csc)