Ahrensburg. Beim Finanzausschusses in Ahrensburg am 11. Januar ist die Erhöhung der Hundesteuer Thema. Stimmt er zu, gilt sie ab dem 1. April.
Gut möglich, dass Hundebesitzer in Ahrensburg nach der Sitzung des Finanzausschusses am 11. Januar etwas irritiert sein werden, weil dort eine Erhöhung der Hundesteuer beschlossen werden könnte. Das erscheint insofern verwirrend, als das Thema Hundesteuer bereits in der letzten Stadtverordnetenversammlung des Jahres 2015 am 14. Dezember auf der Tagesordnung gestanden hatte. Damals ging es um eine Neufassung der Satzung, die Änderung der Steuersätze aber wurde bis zur endgültigen Beschlussfassung über den Haushalt 2016 noch ausgeklammert. Wer daraus vorschnell schlussfolgerte, es werde keine Erhöhung geben, liegt falsch – aufgeschoben ist nicht aufgehoben.
Hintergrund der Satzungsänderung war das neue Hundegesetz des Landes Schleswig-Holstein, das am 1. Januar in Kraft tritt. Gleichzeitig wird dann das bisherige Gefahrhundegesetz nicht mehr gelten. Hunde werden künftig nicht mehr anhand von Rasselisten von vornherein als gefährlich eingestuft und besteuert. Die Klassifikation gefährlicher Hunde soll dann nur noch aufgrund individueller Vorfälle (inklusive der Zuverlässigkeit ihrer Halter) erfolgen. Das alles erforderte eine Neuordnung der städtischen Hundesteuersatzung.
Im Zuge dessen möchte die Verwaltung auch die Gebührensätze anheben, zumal Ahrensburg 2016 ein erhebliches Haushaltsdefizit droht. Der Vorschlag der Ordnungsbehörde sieht eine 25-prozentige Erhöhung der jährlichen Steuer für den 1. Hund von 80 auf 100 Euro vor, eine 20-prozentige beim 2. Hund (von 100 auf 120 Euro), und für alle weiteren Hunde müssten jeweils 150 Euro pro Jahr (bisher 130 Euro) gezahlt werden. Für „gefährliche Hunde“ wird es einen einheitlichen Steuersatz – ohne die bisherige Möglichkeit der steuerlichen Vergünstigung – von 480 Euro jährlich pro Tier geben (zurzeit 600 Euro, ermäßigt 300 Euro).
Sollte der Finanzausschuss am 11. Januar der Vorlage zustimmen, würde die Erhöhung am 22. Februar von den Stadtverordneten beschlossen. In Kraft treten soll die Regelung am 1. April. Für 2016 würde das bei zurzeit etwa 1460 Hunden in Ahrensburg Mehreinnahmen von 21.000 Euro bringen und danach 28.410 Euro im Jahr. (wend)