Ahrensburg. Verwaltung will bis zu 25 Prozent mehr Geld. Politik vertagt Entscheidung und möchte erst noch beraten

In der Haushaltsplanung mag die Hundesteuer ein eher unbedeutender Posten sein, in der öffentlichen Wahrnehmung dagegen ist sie es nicht. Deshalb war die von der Ahrensburger Verwaltung vorgeschlagene neue Satzung zur Erhebung einer Hundesteuer im Finanzausschuss kein Thema, dem die Politik direkt folgen mochte. So wurde beschlossen, die Entscheidung zu vertagen, damit die Parteien sich in ihren anstehenden Haushaltsklausurtagungen eine differenzierte Meinung dazu bilden könnten.

Der Vorschlag der Ahrensburger Ordnungsbehörde sieht eine 25-prozentige Erhöhung der jährlichen Steuer für den 1. Hund von 80 auf 100 Euro vor, eine 20-prozentige beim 2. Hund (von 100 auf 120 Euro), und für alle weiteren Hunde müssten künftig jeweils 150 Euro pro Jahr (bisher 130 Euro) gezahlt werden. Für sogenannte gefährliche Hunde soll es dem Entwurf zufolge einen einheitlichen Steuersatz – ohne die bisherige Möglichkeit der steuerlichen Vergünstigung – von 480 Euro jährlich pro Tier geben (zurzeit 600 Euro, ermäßigt 300 Euro).

Hintergrund der vorgeschlagenen neuen Satzung ist das neue Hundegesetz des Landes Schleswig-Holstein, das am 1. Januar in Kraft tritt. Gleichzeitig wird dann das bisherige Gefahrhundegesetz außer Kraft treten, Hunde werden künftig nicht mehr anhand von Rasselisten von vornherein als gefährlich eingestuft und besteuert. Die Klassifikation gefährlicher Hunde soll dann nur noch aufgrund individueller Vorfälle (inklusive der Zuverlässigkeit ihrer Halter) erfolgen. Das alles erfordert eine Neuordnung der städtischen Hundesteuersatzung.

Ahrensburg liegt zurzeit unter den Hundesteuersätzen, die andernorts im Kreis erhoben werden. Der 1. Hund kostet in Bargteheide, Glinde und Reinbek jeweils 90 Euro Steuern im Jahr, in Bad Oldesloe 100 Euro. Für den 2. Hund zahlen die Nachbarn in Bargteheide 120 Euro, in Glinde und Bad Oldesloe 130 Euro und in Reinbek 150 Euro, für alle weiteren in Bad Oldesloe 140 Euro, in Bargteheide 150 Euro, in Glinde 160 Euro, in Reinbek 180 Euro. Für „gefährliche Hunde“ verlangt Bargteheide für den 1. Hund 600 Euro, für jeden weiteren 750 Euro, Glinde 660/880 Euro, Reinbek 540/780 Euro, Bad Oldesloe 550/650 Euro.

In Ahrensburg sind 1454 Hunde registriert, sechs davon wurden wegen individueller Vorfälle, zwei wegen ihrer Rasse als gefährlich eingestuft. Die Hundesteuereinnahmen der Stadt wurden für 2015 mit 118.000 Euro angesetzt. Nach der Erhöhung würden es 175.000 Euro sein.