Bad Oldesloe. Kindergeld auch nach dem Abschluss? Familienkasse Nord weist darauf hin, dass die Leistung bis zum Ausbildungsbeginn gezahlt wird.

Wenn Schüler das Abitur oder die Mittlere Reife in der Tasche haben und bald mit der Berufsausbildung starten, müssen sie sich für die Zwischenzeit nicht bei den regionalen Agenturen arbeitslos melden. Die Familienkasse Nord weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Kindergeld bis zum Beginn der Ausbildung weiter gezahlt wird, sofern die Schulabgänger diese innerhalb von vier Monaten nach dem Abschluss der allgemeinbildenden Schulen beginnen.

„Die Eltern, die das Kindergeld erhalten, müssen der Familienkasse Nord schriftlich diese Veränderung mitteilen, idealerweise mit einer Kopie des Ausbildungsvertrages“, sagt Knut Böhrnsen, Sprecher der Familienkasse Nord. Gleiches gelte auch für Schulabgänger, die ein Hochschulstudium beziehungsweise den Freiwilligendienst absolvieren werden, zur Bundeswehr gehen oder eine berufsbildende Schule besuchen wollen.

Tausende Schulabgänger in Norddeutschland beginnen im August und in den Folgemonaten ihre Ausbildung. Wer noch keine Stelle hat: Die Agentur für Arbeit in Bad Oldesloe hat noch mehr als 300 freie Lehrstellen zu bieten. Bei Interesse melden unter: Telefon 04531/16 72 29 .