Reinbek/Lübeck. Landgericht Lübeck weist Klage einer Baufirma ab

Daumen hoch in der Bauverwaltung Reinbek: Das Landgericht Lübeck hat jetzt eine Klage gegen die Stadt wegen noch ausstehender Forderungen für den Bau der Holländerbrücke abgewiesen. Geklagt hatte die Firma Brücken-, Stahlwasser- und Ingenieurbau aus Syke bei Bremen auf Zahlung einer Restforderung in Höhe von 120.000 Euro zuzüglich Zinsen.

Die Stadt hatte den Rechnungsbetrag im Jahr 2010 einbehalten, weil die Brücke bauliche Mängel aufwies. Die Verwaltung reagierte mit einer Klageerwiderung und rechnete vor, dass ein Gutachter die Kosten der Mängelbeseitigung und die Wertminderung der Brücke auf 126.400 Euro geschätzt hatte, dieser Betrag also über die geltend gemachte Klagesumme hinausgehe. Die Stadt stellte deshalb den Antrag, die Klage abzuweisen.

Dieser Argumentation wurde jetzt in der mündlichen Verhandlung gefolgt und die Forderung des Klägers, dass Reinbek den Sicherheitseinbehalt an die Baufirma auszahlen müsse, als unbegründet zurückgewiesen. Die schriftliche Begründung folgt. Der Kläger kann aber Widerspruch einlegen.

„Wir fühlen uns mehr als bestätigt“, sagt Bauamtsleiter Sven Noetzel. Die Stadt kann nun mit der Sanierung der 98 Meter langen und dreieinhalb Meter breiten Brücke beginnen. Die Holländerbrücke über die Hamburger Straße (L 223) war nach Fertigstellung Ende 2009 gesperrt worden und wurde erst 2010 nach provisorischen Reparaturen freigegeben.