Bargteheide. Gegner wollen Einfluss nehmen auf den Gesetzesentwurf zum Ausbau regenerativer Energie
Der Kieler Landtag wird am kommenden Mittwoch, 20. Mai, über einen Gesetzesentwurf zum Ausbau der Windenergie im Norden beraten. Die Entscheidung wird mit Spannung erwartet, denn das Oberverwaltungsgericht hatte, wie berichtet, im Januar zwei Regionalpläne der Landesregierung, die als Basis für die Ausweisung von Windparks gelten sollten, für unwirksam erklärt. In Bargteheide wurden daraufhin die Pläne für den Bürgerwindpark beerdigt. Die Frage ist, wie es jetzt weitergeht.
Ministerpräsident Torsten Albig hatte nach dem Urteil verkündet, es gebe keinen Planungsstopp, das Urteil stärke private Investoren. Denn jetzt stünden mehr Flächen für Windenergie zur Verfügung. Zurzeit gelten nur die Beschränkungen des Baugesetzbuches. Mit einem neuen Gesetz will Kiel nun den Wildwuchs beim Ausbau von Windenergie verhindern, aber gleichzeitig Ausnahmen zulassen.
In Bargteheide wird das kritisch begleitet. So haben sich Mitglieder der Initiative Gegenwind in einem offenen Brief an Ministerpräsident Albig, an Minister Robert Habeck und die Stormarner Abgeordneten Rainer Wiegard (CDU), Martin Habersaat (SPD) und Tobias von Pein (SPD) gewandt. Die Fachärztin für Allgemeinmedizin, Gabriele Artinger, und ihr Mann, der Ingenieur Gerhard Artinger, verweisen auf die gesundheitliche Gefahr tieffrequenten Schalls. Er werde durch die bisher angewandten Messverfahren unterdrückt oder nicht erfasst.
„Tieffrequenter Schall dringt in die Innenräume und führt durch Schallreflexionen und Überlagerungen zu Werten, welche die Menschen insbesondere im Schlaf stören“, heißt es in dem Schreiben. Und weiter: „Setzen Sie sich dafür ein, dass die Mindestabstände von 400 Metern zu Einzelhäusern und 800 Metern zur Wohnbebauung jetzt erhöht werden, zumindest für die nächsten zwei Jahre und bis gesicherte Erkenntnisse vorliegen.“ Der Mindestabstand einer Windkraftanlage zum nächsten Wohnhaus solle das Zehnfache der Gesamthöhe der Windkraftanlage betragen.