Ein gelernter Landwirt aus einem kleinen Dorf in der Nähe von Bad Oldesloe wurde am Amtsgericht Ahrensburg zu einer Geldstrafe verurteilt. Er hatte seiner Ex-Partnerin monatelang nachgestellt.

Ahrensburg. Ein bisschen belustigt, aber auch etwas genervt wirkt Paul Holtkamp, Richter am Amtsgericht Ahrensburg, als er sich mit dem Fall eines Landwirts aus einem kleinen Dorf in der Nähe von Bad Oldesloe beschäftigt. Der fällt nämlich jedem dauernd ins Wort, Holtkamp muss ihn wieder und wieder ermahnen, still zu sein.

Der Bauer, 55, sitzt auf der Anklagebank. Er soll seine ehemalige Partnerin über Monate hinweg belästigt haben – nicht nur persönlich, sondern auch schriftlich. Laut Staatsanwaltschaft sind mehr als 300 SMS und Anrufe bei der Frau eingegangen, außerdem ist der Angeklagte immer wieder in ihrer Wohnung erschienen. Und das, obwohl bereits im Dezember 2013 eine einstweilige Anordnung gegen den Mann ausgesprochen wurde, in der ihm verboten wurde, sich seiner Ex-Freundin zu nähern. Stalking nennt sich so was auf Neudeutsch.

Handschriftliche Notizen in den Briefkasten geworfen

Ausnahmsweise ruhig hört sich der Mann erst mal die Verlesung der Anklageschrift an. Ihm gegenüber sitzt seine Ex mit ihrem Anwalt, Blickkontakt vermeidet sie.

Auch Gegenstand der Anklage ist eine ganz und gar altmodische Art des Versuchs einer Kontaktaufnahme: Der Bauer soll handgeschriebene Notizzettel in den Briefkasten seiner früheren Partnerin geworfen haben, darauf Sätze wie: „Ich werde dich niemals aufgeben.“ Darüber hinaus soll er auch den neuen Lebenspartner der Klägerin kontaktiert haben.

Das Ganze begann im Jahr 2013, als sich Landwirt und Zahnarzthelferin voneinander trennten. Beide pflegten trotz der Trennung weiterhin ein freundschaftliches Verhältnis. Als die Oldesloerin dann allerdings eine neue Beziehung einging, löste das bei dem Angeklagten etwas aus. „Nachdem ich davon erfahren hatte, war ich sehr niedergeschlagen“, sagt er. „Ich bin kein Stalker ich wollte nur reden.“

Und das wohl um jeden Preis. Er rief die Klägerin immer wieder an, schrieb ihr, stand vor ihrem Fenster, fing sie vor ihrer Wohnung ab, hämmerte an die Tür, wenn keiner öffnete. „Alles, was ich getan habe, habe ich aus Liebe getan“, sagt der Landwirt. Ein Satz, den er im Laufe der Verhandlung immer wieder wiederholt, bis er von Richtern und Anwälten nur noch müde belächelt wird. „Inzwischen“, sagt der Angeklagte weiter, „habe ich mit der Beziehung abgeschlossen. Ich habe eine neue Partnerin und werde keinen Kontakt mehr aufnehmen.“

Das will ihm allerdings keiner der Beteiligten so recht glauben. Seine Ex-Freundin bestätigt allerdings, dass „seit ein paar Tagen“ Ruhe herrsche. „Seit ungefähr vier Wochen gehe ich aber sowieso nicht mehr an mein Telefon“, sagt die Oldesloerin. Auf die Frage, warum sie nicht einen weiteren Antrag auf eine einstweilige Anordnung stellte, antwortet sie, dass die erste ja auch keinen Effekt gehabt habe.

Darauf möchte der Angeklagte etwas erwidern, bleibt hartnäckig, bis Richter Holtkamp ihm schließlich das Wort erteilt. Der Landwirt erzählt, dass seine Ex-Freundin immer noch auf seinen Hof komme, um die Katzen zu füttern. Darin sehe er einen „Widerspruch“. Holtkamp belehrt ihn: „Solange sie ihr das nicht verboten haben, ist das völlig erlaubt.“

Jede weitere Kontaktaufnahme wird so richtig teuer

Verurteilt wird der 55-Jährige schließlich zu einer Geldstrafe mit Strafvorbehalt. Sollte er noch ein einziges Mal mit seiner Ex-Freundin Kontakt aufnehmen, sei es persönlich, telefonisch oder per Kurznachricht, muss er 100 Tagessätze zu je 35 Euro zahlen. Er darf weder der Wohnung noch der Arbeitsstätte seiner Ex-Freundin näher als 200 Meter kommen. Vor der Verlesung des Urteils stimmt der Landwirt außerdem einem Vorschlag zu, der Frau bei jeglicher Kontaktaufnahme weitere 400 Euro zu zahlen. „Das könnte die teuerste SMS ihres Lebens sein“, sagt Richter Holtkamp.

„Es tut mir wirklich sehr leid, dass ich dich belästigt habe“, sagt der 55-Jährige am Ende der Verhandlung zu seiner Ex-Freundin. „Es wird nicht wieder vorkommen.“ Für seine neue Partnerin habe er ohnehin weitaus stärkere Gefühle.