Ein auf dem Fußweg abgestelltes Auto stört wochenlang niemanden, wenn seine Beseitigung Kosten zu verursachen droht. Für den Normalbürger, der kurz mal ohne Parkschein hält, gelten andere Maßstäbe.
Ahrensburg. An der Großen Straße in Ahrensburg steht ein scheinbar herrenloser BMW, er ist mitten auf dem Gehweg abgestellt, ganz dicht an einer Fußgängerampel und entgegen der Fahrtrichtung. An diesem Sonnabend steht er seit zwei Wochen dort. Und geschehen ist – nichts.
Nun ist dieser Wagen ganz so herrenlos doch nicht. Das Fahrzeug gehört einer Frau, die – um es vorsichtig auszudrücken – schon genug Ärger mit den Ordnungsbehörden hat. Doch das entschuldigt den Standort des Autos nicht, noch erklärt es ihn.
Es geht hier nicht darum, eine Falschparkerin an den Pranger zu stellen. Und doch dürften sich die meisten Menschen sicher sein, dass sie, hätten sie so geparkt, längst mindestens einen Strafzettel bekommen hätten.
Warum geschieht das hier nicht? Die Polizei sei zuständig, heißt es. Und aus verwaltungsnahen Kreisen ist zu hören, die sonst so eifrigen Politessen wüssten gar nicht, wie sie hier vorzugehen hätten.
Sie wären auch schön blöd, etwas zu unternehmen, wenn die Zuständigkeit doch bei der Polizei liegen soll. Würden sie einen Abschleppwagen bestellen, so bliebe wohl die Stadt auf den Kosten sitzen. Denn bei dieser Autohalterin könnte nichts zu holen sein. Ein Fall, der kostet, statt etwas einzubringen. Den Ahrensburger aufzuschreiben, der kurz Brötchen kauft, ohne einen Parkschein gelöst zu haben, muss doch deutlich einträglicher und risikoloser erscheinen.
Was zeigt: Es geht beim Aufschreiben ausschließlich um Einahmen. Dass die Sicherheit gefährdet sein könnte, wie in diesem Fall, spielt offenbar nicht mal am Rande eine Rolle.