Gegen die Anordnung des Kirchengerichts, Helgo Matthias Haak wieder zu beschäftigen, wurde Beschwerde eingereicht. Haaks Anwalt sagt, die Entscheidung des Gerichts sei unanfechtbar.
Ahrensburg. Es ist die Neuauflage eines bemerkenswerten Szenarios, das sich mit drei Worten zusammenfassen lässt: Kirchenamt kontra Kirchengericht. Wie im Fall des Ahrensburger Ruhestandsgeistlichen Friedrich Hasselmann, dessen Disziplinarverfahren noch immer läuft, obwohl das Kirchengericht es einstellen wollte, geht es um eine Personalentscheidung. Im aktuellen Fall lehnt das Kirchenamt die Anordnung ab, den Ahrensburger Pastor Helgo Matthias Haak wieder in Dienst zu nehmen. Und zwar unverzüglich – so wie am 12.Dezember geschehen. Jetzt wurde bekannt, dass das Kirchenamt Beschwerde gegen den richterlichen Beschluss eingelegt hat.
„Die Entscheidung ist unanfechtbar. So steht es auch in der Zustellung des Beschlusses“, sagt Rechtsanwalt Einar von Harten, der Pastor Haak in diesem Fall vertritt. „Es ist mir daher unverständlich, wie die Nordkirche angesichts dieser juristischen Lage Beschwerde erheben kann.“
Kirche hält eine „gedeihliche“ Zusammenarbeit für undenkbar
Die Nordkirche sieht das anders. Auf Abendblatt-Anfrage kam folgende Stellungnahme: „Wir befinden uns in einem geordneten kirchlichen Gerichtsverfahren. Gegen Entscheidungen der ersten Instanz, in diesem Fall des Verfassungs- und Verwaltungsgerichtes der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland, ist es üblicherweise möglich, Rechtsmittel einzulegen.“ Davon habe das Landeskirchenamt Gebrauch gemacht.
„Das trifft hier nicht zu“, sagt Haaks Anwalt von Harten. „Denn der Beschluss wurde in einem Eilantrag erwirkt.“ Von Harten hatte den Antrag gestellt – und Recht bekommen. Ein Präzedenzfall: Denn zum ersten Mal hat ein Kirchengericht per Eilentscheid die Wirkung eines Ungedeihlichkeitsverfahrens ausgesetzt. Und genau ein solches Verfahren läuft gegen Haak.
Zum Hintergrund: Ende 2013 hatte der Ahrensburger Kirchengemeinderat Haak das Misstrauen ausgesprochen. Eine „gedeihliche“ Zusammenarbeit sei nicht mehr vorstellbar. Haak durfte nicht mehr arbeiten und wurde am 1. April 2014 offiziell vom Dienst suspendiert. Jetzt ist er wieder da. Obwohl die Entscheidung im Ungedeihlichkeitsverfahren noch aussteht. Zur Begründung der Beschwerde war von der Nordkirche nichts zu erfahren. Die Anwesenheit Haaks vor Abschluss des Verfahrens ist offensichtlich nicht erwünscht.
Unterdessen ist klar, dass Haak an diesem Sonntag gemeinsam mit Pastor Hans-Martin Bruns den 11-Uhr-Gottesdienst in der Schlosskirche halten und am Neujahrsabend bei der Lichterkirche predigen wird. Haak: „Das haben wir im Pastorenteam so verabredet. Ich freue mich schon sehr darauf.“