Das Oberverwaltungsgerichts Schleswig prüft den Antrag der Initiative auf Außervollzugsetzung des Regionalplans. Damit könnte sich trotz einer möglichen Baugenehmigung das Projekt erheblich verzögern.

Bargteheide. Die Bürgerinitiative Gegenwind Bargteheide hat über den Fachanwalt Ulf Hellmann-Sieg beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig den Antrag auf eine vorläufige Außervollzugsetzung des Regionalplans gestellt, der die Eignungsflächen für Windkrafträder festlegt. Hinter dem Antrag verbirgt sich der Versuch, so etwas wie eine einstweilige Verfügung gegen den Bargteheider Windpark zu erwirken. „Im Ergebnis wurde dadurch das Genehmigungsverfahren gestoppt“, sagt Initiativenmitglied Helga Dorer.

Allein das Einreichen des Antrages bewirkt automatisch den Stopp des Verfahrens. Wie lange der gilt, hängt zunächst davon ab, wie lange die Entscheidung über den Antrag auf sich warten lässt. Sollte das OVG dem Antrag auf Außervollzugsetzung nach Prüfung tatsächlich stattgeben, könnte es richtig dauern und sich der Baubeginn erheblich verzögern. Denn dann dürften die Windräder erst aufgestellt werden, wenn die Richter auch über die gegen den Regionalplan anhängigen Normenkontrollklagen entschieden haben – von denen eine von der Bürgerinitiative Gegenwind stammt. Und diese Klagen müssten dann abschlägig beschieden werden. Eine eventuell schon vorher vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und Ländliche Räume (LLUR) erteilte Baugenehmigung für den Windpark wäre bis dahin unwirksam.

Im ersten Schritt geht es aber zunächst um den Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung des Verfahrens. „Der Antrag hat bewirkt, dass der zuständige Richter mit dem LLUR als Genehmigungsbehörde Kontakt aufgenommen hat“, sagt Helga Dorer. „Inzwischen wird unser Antrag gerichtlich geprüft.“ Eine Bewertung des Verfahrens und einen Kommentar zum möglichen Ausgang der gerichtlichen Prüfung seitens der Initiative gibt es nicht. Helga Dorer: „Wir warten das Verfahren ab.“

Es wäre denkbar, dass über die Normenkontrollklagen noch in diesem Jahr beschieden wird. Von der Anberaumung eines Termins im Herbst ist die Rede. „Ich kann das nicht genau sagen, weil ich mit dem Verfahren nicht vertraut bin“, sagt Bargteheides Bauamtsleiter Jürgen Engfer. „Denn wir als Stadt sind nicht ja nicht die Beklagte. Die Gegenseite in dem Verfahren ist das LLUR als Genehmigungsbehörde.“

Dass das LLUR den schon dreimal verschobenen Termin nun einhält und im Oktober oder spätestens, wie angekündigt, zum 27. November eine Entscheidung über den Bauantrag fällt, davon geht der Bauamtsleiter allerdings fest aus. Alle nachgeforderten Unterlagen habe die Stadt eingereicht.

„Liegt die Baugenehmigung für den Windpark vor, sehe ich dem weiteren Verfahren gelassen entgegen“, sagt Bauamtsleiter Engfer. „Denn beim Regionalplan ist nach unserer Auffassung alles ordnungsgemäß gelaufen. Darauf haben wir als Grundlage für unsere Planungen vertraut.“