Das Grundstück an der St. Johanneskirche in Ahrensburg ist rund eine Million Euro wert. Gemeinde hält Verkauf oder Erbpacht für möglich. Im Mai waren die Verhandlungen mit der Stadt gescheitert.
Ahrensburg. Wohnungen, Einzelhäuser oder eine Kita: Auf dem Grundstück des ehemaligen Gemeindehauses sowie Pastorats der St. Johanneskirche in Ahrensburg könnte bald allerhand Weltliches möglich sein. Nach gescheiterten Verhandlungen mit der Stadt (wir berichteten) bereitet die evangelisch-lutherische Kirchengemeinde jetzt die finanzielle Vermarktung ihres Grundstücks an der Rudolf-Kinau-Straße 13–17 vor. „Wir führen vorbereitende Gespräche mit unterschiedlichen Beratern“, sagt Finanzvorstand Christian Werner.
Dabei geht es laut Werner unter anderem um die zentralen Fragen, die bezüglich des Grundstücks geklärt werden müssen. Dazu gehört, auf welchem teil der Fläche gebaut werden darf und wie hoch der Wert des gesamten Areals ist. Ein Gutachter der Kirche hatte einen Verkehrswert von etwa einer Million Euro festgestellt. Eine weitere Frage ist, ob die Fläche in mehrere Einzelgrundstücke aufgeteilt werden kann.
„Die benachbarte St. Johanneskirche ist von den Planungen nicht betroffen“, sagt Werner. Die denkmalgeschützte Kirche selbst könnte sehr wohl Einfluss auf die Nutzungsmöglichkeiten haben – zum Beispiel bei den Baugrenzen. Werner: „Die Fragen über Bauabstände müssen unter anderem mit dem Denkmalamt geklärt werden.“
Wann die Kirche das Grundstück Investoren anbieten kann, das steht noch nicht fest. „Da nicht alle Entscheidungen in unseren Händen liegen, ist ein konkreter Ablauf von Beginn der Vermarktung für uns noch nicht absehbar“, sagt Christian Werner.
Fakt ist, dass die Kirchengemeinde das Grundstück und das Gebäude nicht mehr nutzen, sondern zu Geld machen möchte – durch Verkauf oder eine erbbaurechtliche Lösung, wie sie einst mit der Stadt angedacht war. An die Stadt Ahrensburg will die Kirche wegen des Grundstücks nicht mehr herantreten. „Mit der Verwaltung der Stadt reden wir über das Grundstück nicht mehr“, sagt Anja Botta, Pastorin und Vorsitzende des Kirchengemeinderates.
Die Verhandlungen mit der Stadt über das Grundstück scheiterten in letzter Sekunde
Dabei war der Vertrag mit der Stadt Ende Mai so gut wie unterzeichnet. Verwaltung und Politik hatten damals die Absicht, das Grundstück sowie das Gebäude zu übernehmen. In erster Linie, um fünf Gruppen des Horts an der Grundschule Am Reesenbüttel Platz zu bieten. Dazu hatten die Justiziare der Stadt und der Kirche in langwierigen Verhandlungen einen Erbbaurechtvertrag aufgesetzt. Der sollte regeln, dass die Stadt das Grundstück für 99 Jahre übernimmt, im Gegenzug der Kirchengemeinde einen Erbpachtzins zahlt. Der beträgt in der Regel vier bis fünf Prozent des Grundstückswertes. In diesem Fall wären es jährlich um die 50.000 Euro gewesen.
Auf der anderen Seite sollte mit dem Vertrag ein älterer Vertragsverstoß aus der Welt geschafft werden. In den 60er-Jahren hatte die Kirchengemeinde das Grundstück am Wulfsdorfer Weg 111 übernommen, um dort eine Kita zu bauen. In Wohnungen im ersten Stock sollte die Kirche Angestellte der Kita unterbringen. Zeitweise wohnten dort aber auch Mieter, die nichts mit dem Kindergarten zu tun hatten. 100.000 Euro wurden aus dem Grund in dem Vertrag für die Stadt verrechnet.
Trotz Meinungsverschiedenheiten stimmten die Stadtverordneten nach vielen Diskussionen dem Vertragswerk mehrheitlich zu. Und auch die Mitglieder des Kirchengemeinderates signalisierten, dass es sich bei der Unterschrift nur noch um eine Formalie handeln werde. Da kurz vor Abschluss eine rechtsverbindliche Bestätigung der Kirche nicht vorlag, ließ Bürgermeister Michael Sarach den Vertrag platzen.
In der Folge zogen die Hortkinder der Grundschule Am Reesenbüttel nicht an die Rudolf-Kinau-Straße, sondern in 27 Container, die die Stadt für 325.000 Euro gekauft und an der Schule aufgestellt hat.
Für die Kirche dürfte der Streit um die Vermietung der Wohnungen am Wulfsdorfer Weg trotzdem kein Nachspiel haben. Nach Abendblatt-Informationen hat die Stadt den Fall geprüft mit dem Ergebnis, dass eine Klage gegen die Kirche wenig aussichtsreich wäre.